Landeshauptstadt Wiesbaden

Modellprojekt

Landeshauptstadt Wiesbaden

Amt für Soziale Arbeit
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Kurzbeschreibung

Das Modellvorhaben ist mit personeller Stellenbesetzung zum 1. Juni 2018 (Verwaltungsstelle) bzw. zum 1. Juli 2018 (Sozialarbeiterstelle) gestartet.

Der örtliche Träger der Sozialhilfe ist die Landeshauptstadt Wiesbaden. Das Amt für soziale Arbeit (Amt 51) ist für das Projekt verantwortlich. In den Fachabteilungen der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt bereits die Leistungsgewährung von Eingliederungshilfen:

  • Altenarbeit (5106): Hilfe zur Pflege (stationär) und (ambulante) Eingliederungshilfen
  • Koordinationsstelle für Behindertenarbeit (5107): Frühförderung und Eingliederungshilfen für Kinder an Kindertagesstätte und Jugendlichen an Schulen.

Fälle der Eingliederung nach §35a SGB VIII sind in der Abteilung Sozialdienst (Amt 51) verortet.

Die existenzsichernden Leistungen (SGB II und SGB XII) gehören zum Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge (Amt 50). Beide Ämter sind dem Dezernat VII – Dezernat für Soziales, Bildung, Wohnen und Integration zugeordnet. Als überörtlicher Träger ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Die Aufgabenteilung ergibt sich aus dem weisungsgebenden Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum SGB XII (zukünftig HAG/SGB IX).

Ziel des Modellvorhabens ist es:

  • die Veränderungen durch das BTHG an Bestandfällen der Eingliederungshilfe zu analysieren,
  • den Organisations- und Verfahrensabläufe darzustellen,
  • Handlungsbedarf aufgrund der Veränderungen durch das BTHG abzuleiten und -Strukturen zur Verfahrensoptimierungen zu entwickeln.

Dazu müssen die Bereiche existenzsichernde Leistungen von den Eingliederungshilfen abgegrenzt und die Umsetzung der Regelung zum Rangverhältnis der Eingliederungshilfe zur Pflegeversicherung abgleitet werden.

Ein weiterer notwendiger Untersuchungsgegenstand ist der Bezug zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere soweit sie Gegenstand des Gesamtplanverfahrens sind. Dazu werden Echtfälle/Bestandsfälle herangezogen und auf der Grundlage, der ab 2020 geltenden Vorschriften virtuell bearbeitet und analysiert.

Wirkungsbereich des Projekts

Der Wirkungsbereich beschränkt sich auf Eingliederungshilfen für Einwohner und Einwohnerinnen der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Derzeit sind als örtlicher Träger drei unterschiedliche Sachgebiete in den Ämtern mit der Gewährung von Eingliederungshilfe betraut, sowie der LWV als überörtlicher Träger.

In der Planung ist die Etablierung einer internen Projektgruppe.

Geplant ist außerdem eine externe fachliche Begleitung durch ein Projektbeirat (Advisory Board) mit Beteiligung und Einbindung der Expertise von Menschen mit Behinderung durch:

  • AG Träger der Behindertenarbeit,
  • Arbeitskreis der Wiesbadener Behindertenorganisationen und Interessengemeinschaft Behinderter,
  • EUTB IFB Inklusion durch Förderung und Betreuung e.V.

Themen der Fallbearbeitung

  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
  • Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung

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