Kurzbeschreibung
Erarbeitung und Gegenüberstellung
a) der Einkommens- und Vermögensanrechnung nach dem bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Recht aus dem SGB XII und den ab 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Bestimmungen des 2. Teils des SGB IX;
b) der Auswirkungen der Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen nach dem 2. Teil SGB IX ab 2020 im Gegensatz zum im Zeitraum 1. Januar 2018 - 31. Dezember 2019 geltenden Recht in der täglichen Praxis der Leistungsgewährung seitens des Landkreises als Sozialhilfeträger.
- Erarbeitung von allgemeingültigen Excel-Tabellen zur Ermittlung der Einkommens- und Vermögensfreigrenzen und der Höhe des Einkommens-und Vermögenseinsatzes nach dem SGB IX und Nutzung in konkreten Einzelfällen
- daraus resultierend: Vergleich der anzurechnenden Einkommens- und Vermögenshöhen aus 2018 (SBG XII) und 2020 (SGB IX)
Wirkungsbereich des Projekts
- nur innerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
- keine direkte Aussenwirkung
Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur
Einsatz von 2 Mitarbeiterinnen, die bereits jahrelang in der Eingliederungshilfe arbeiten