Kreis Segeberg

Modellprojekt

Kreis Segeberg


Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Kurzbeschreibung

Organisiert wird die Bearbeitung im Team „modellhafte Erprobung“, das im Fachdienst Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung angebunden wird. Der Wissenstransfer findet durch Dienstbesprechung, Austausch mit den Leistungserbringern, überregionalen Arbeitskreisen sowie in den Einzelfällen zum Abgleich bisheriges/ neues Recht statt.
Innerhalb der Stichprobe wird parallel die Hilfegewährung nach derzeitigem Recht und nach der zukünftigen Rechtsgrundlage des BTHG ab 2020 durchgeführt, um diese dann mit einem tatsächlichen und einem virtuellen Bescheid abzuschließen.
Als Basis dafür sind virtuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu gestalten und zu „verhandeln“. Dazu erfolgt eine doppelte Berechnung des jeweiligen Falles. Auf Basis des beschriebenen Verfahrens kann dann Evaluationen zu Zeitbedarf, Kostenveränderung und zur Veränderung in der Qualität der Leistungserbringungserfolgen. Für die Hilfeempfänger*innen, die nach § 103 Abs. 2 SGB IX die Leistungen zur Pflege durch den Eingliederungshilfeträger erhalten, wird die Berechnung und Bearbeitung fiktiv übernommen. Dazu wird es eine enge Zusammenarbeit mit der Hilfe zur Pflege geben. Im Rahmen der Teilhabeplanungen werden die Pflegekassen in das Verfahren mit eingebunden.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachdiensten

Themen der Fallbearbeitung

  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
  • Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.