Kreis Nordfriesland

Modellprojekt

Kreis Nordfriesland


Marktstraße 6
25813 Husum

Kurzbeschreibung

Die Erprobung wird durch den Leistungsträger Kreis Nordfriesland in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern durchgeführt und organisiert auf Basis der bisher entwickelten Strukturen des Hilfeplanverfahrens. Diese Strukturen ermöglichen ein Gesamtplanverfahren, das bereits in enger Kooperation mit Leistungserbringern, Betroffenen und anderen Sozialgesetzbüchern umgesetzt wird. Verwaltung und Hilfeplanung arbeiten eng mit Leistungserbringern zusammen. Zusätzlich nach dem BTHG anfallende Aufgaben werden erfasst und ausgewertet. Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens werden Strukturen zu Rehaträgern (weiter) ausgebaut und implementiert. Die Verfahrenshoheit übernimmt die Hauptsachgebietsleitung. Im Rahmen des BTHG-Projekts wird die Zusammenarbeit mit Leistungserbringern auf Grundlage ICF- basierter, sowohl mit Betroffenen, gesetzlichen Betreuern, anderen Reha-Trägern abgestimmter Gesamtpläne nach Formulierung des Willens, der Ziele sowie des Bedarfes erprobt. Geplant ist, auch Leistungserbringer anderer Gesetzbücher als des SGB XII, regelhaft an der Bedarfsermittlung und Gesamtplanung zu beteiligen, um einen strukturierten Gesamtplan erstellen zu können.
Die Betroffenen werden regelhaft an der Gestaltung der Hilfen beteiligt:

  1. im Erstgespräch,
  2. bei der Informations-/ Bedarfsermittlung,
  3. bei der Fallbesprechung in den kollegialen Fachberatungsteams, in denen neben dem Betroffenen eine Person seines Vertrauens, der Leistungserbringer SGB XII und -träger sowie weitere Leistungserbringer und -träger anderer Gesetzbücher beteiligt sein können.
  4. im Teilhabezielvereinbarungsgespräch/Gesamtplan, wird die Umsetzung und Durchführung der Hilfe anhand der Ziel mit Akteuren aus Pkt. 3. vereinbart.
  5. in der Durchführung der Hilfe.
  6. in der Standortbestimmung (Entwicklungsbericht).

Sowohl der Behindertenbeauftragte als auch Personen des Vertrauens haben jederzeit Zugang, sofern der Betroffene es will.


Der Kreis Nordfriesland ist im Rahmen der EGH Erwachsene in die Sozialräume Nord (35% aller Fälle), Mitte (15% aller Fälle) und Süd (50% aller Fälle) aufgeteilt. Dreizehn der in Nordfriesland ansässigen Leistungserbringer für erwachsene Menschen mit Behinderungen haben mit dem Kreis Nordfriesland Verträge über Einrichtungsbudgets geschlossen und beteiligen sich seit 2013 an der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Nordfriesland in Form von gemeinsamer Gremienarbeit sowie durch Kooperationen und Projekte für Fallunspezifische und Fallübergreifende Arbeit.
Sachbearbeitung und Hilfeplanung des Hauptrsachgebietes Eingliederungshilfe Erwachsene bearbeiten als Tandem gemeinsam „ihre“ Fälle aus dem jeweiligen Sozialraum. Sie nehmen an der Beratung in der Gesamtplankonferenz/Teilhabeplankonferenz in Form einer kollegialen Fachberatung nach einem standardisierten Verfahren gemeinsam mit zwei Vertretern der budgetierten Leistungserbringer in diesem Sozialraum sowie den Fachkräften der Leistungserbringer für den jeweiligen Leistungsberechtigten teil. Die Ergebnisse dieser Konferenz fließen in den Gesamtplan (Hilfeplan) ein und dieser bildet die Grundlage für die Bewilligung der Hilfe.

Die Leistungsberechtigten und ihre rechtlichen Betreuer sind am gesamten Hilfeplanverfahren beteiligt. Die Zusammenarbeit mit den anderen Reha-Trägern gelingt in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit bereits seit vielen Jahren im Bereich der WfbM. Auch der Jugendhilfeträger ist bereits gut eingebunden.

Die bisherigen Erfahrungen des sozialraum- und klientenzentrierten Hilfeplanverfahrens fließen ein in die Arbeit des Erprobungsprojektes und sind Ausgangspunkt für die Arbeit des Erprobungsteams. Bedingt durch die Herausforderungen hinsichtlich der Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen zum 1. Januar 2020 wird das Erprobungsteam sich zunächst auf diesen Aufgabenschwerpunkt konzentrieren.


Als Beispiele sind dabei folgende Aktivitäten zu benennen:

  • Aufstellung der Veränderungen bei den Leistungen
  • Informationsblatt für Leistungsberechtigte in einfacher Sprache erstellen
  • Informationsblatt für Leistungserbringer erstellen
  • Entwicklung von internen Arbeitshinweisen
  • Entwicklung von Musterbescheiden im Fachprogramm.


Gemeinsam mit den budgetierten Leistungserbringern im stationären Bereich ist im September diesen Jahres eine erste Auftaktveranstaltung hinsichtlich der existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen terminiert.

Wirkungsbereich des Projekts

Der Wirkungsbereich ersteckt sich im Rahmen der Erprobung hauptsächlich auf den Kreis Nordfriesland. Da alle Leistungserbringer auch Leistungsberechtigte aus anderen Landkreisen oder Städten betreuen, werden sich die Ergebnisse der Erprobung auch auf andere Kommunen erstrecken.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Das Hauptsachgebiet Eingliederungshilfe Erwachsene ist zusammen mit dem Hauptsachgebiet Seniorenhilfe und dem Hauptsachgebiet Sonstige Soziale Hilfen Teil des Fachdienstes Soziales.
Der Fachdienst Soziales bildet zusammen mit dem Fachdienst Arbeit den Fachbereich Arbeit und Soziales. Die Fachbereichsleitung ist direkt dem Landrat unterstellt.
Das Hauptsachgebiet Eingliederungshilfe Erwachsene besteht aus einer Leitung, 11 Mitarbeitenden in der Sachbearbeitung, 8 Hilfeplanerinnen und einem Koordinator Übergang Schule-Beruf. Dazu kommen die Mitarbeitenden für das Erprobungsprojekt.
Die für die Erprobung eingestellten Mitarbeitenden (Projektleitung, Sachbearbeitung und Hilfeplanung) sind in das Hauptsachgebiet Eingliederungshilfe Erwachsene als
sogenanntes Erprobungsteam eingebunden. Sie bearbeiten aus jedem Sozialraum einen prozentualen Anteil der Gesamtfälle und sind so an allen Sozialraum-Teams beteiligt.

Themen der Fallbearbeitung

  • Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Assistenzleistungen in der sozialen Teilhabe
  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
  • Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit
  • gemeinschaftliche Leistungserbringung
  • Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung

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