Senat für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Hansestadt Bremen

Modellprojekt

Senat für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Hansestadt Bremen


Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Kurzbeschreibung

Mittels des Modellvorhabens soll die rechtskonforme Gewährleistung der Eingliederungshilfe im neuen System des SGB IX mit veränderter Einkommens- und Vermögensanrechnung erprobt werden.


Schwerpunkte werden dabei gelegt auf:

  • ambulante Fallgestaltungen – inklusive Berücksichtigung von Hilfe zur Pflege (nur insoweit das System der Eingliederungshilfe greift), ohne Existenzsicherungsleistungen
  • stationäre Fallgestaltungen ohne Existenzsicherungsleistungen, aus den oben genannten Fallkonstellationen - Änderungen, die sich aufgrund der Nichtberücksichtigung des Partnereinkommens ergeben,
  • Änderungen, die sich für Eltern von leistungsberechtigten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt ergeben (erhöhter Freibetrag nach § 136 Abs. 5 BTHG/SGB IX-NEU),
  • die Zahl der Fälle mit Besitzstand (d.h. Erhalt der bestehenden Einkommens- und Vermögensanrechnung),
  • eine perspektivische Betrachtung für Altfälle
  • eine perspektivische Betrachtung für zukünftige Neufälle.


Dabei soll sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt werden:

  • Welche finanziellen Auswirkungen hat die veränderte Einkommensheranziehung (Beitrag nach § 136 ff. SGB IX) auf die Einkommenssituation der Betroffenen?
  • In welchem Umfang führen die Neuregelungen des Einkommenseinsatzes zu einer Veränderung der Anzahl der Leistungsempfänger?
  • In welchem Umfang führt die Veränderung des Vermögenseinsatzes (Begriff des Vermögens nach § 139 SGB IX) zu einer Ausweitung der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe?
  • Welche Auswirkungen hat der Systemwechsel (Umstellung von der sozialhilferechtlichen Berechnung des Einkommens und des Einkommenseinsatzes auf die zukünftige Zugrundelegung der Summe der Einkünfte bzw. der Bruttorente und der Ermittlung des Beitrages nach § 137 SGB IX) auf den Verwaltungsvollzug?


Die konkrete Umsetzung des Modellprojekts erfolgt dabei in mehreren Stufen:

  • Personalgewinnung für das Projektteam/Stellenbesetzung - Projektumsetzung: zurzeit Entwurf von virtuellen Musterberechnungen für typisierten Fallbestand der stationären und ambulanten Fälle
  • erste Auswertung der typisierten Fallkonstellationen anhand festgelegter Kriterien und eine vergleichsanalytische Betrachtung der Fallgestaltungen nach neuer und alter Rechtslage; im Anschluss erste Berichterstattung inklusive Darstellung von zu erwartenden Problemstellungen.
  • parallel: Aufbau einer Datenbank: Erfassung der Fälle und Aufbereitung für anschließende virtuelle Fallbearbeitung sowie Information der betreffenden Leistungsberechtigten in einem Anschreiben über die neue Gesetzeslage und der Verwendung ihrer Daten im Rahmen des Modellprojektes
  • im nächsten Schritt: virtuelle Bearbeitung der Bestandsfälle im Hinblick auf die neue Gesetzeslage, Auswertung und Bericht;
  • daran anschließend: Neuberechnung der Alt- und später auch Neufälle mit „Echtzahlen“
  • zuletzt ist dann eine Auswertung für ambulante und stationäre Fälle zu fertigen, in dessen Anschluss eine vergleichende Betrachtung der alten und neuen Rechtslage mit Realzahlen erfolgen soll; in einem abschließenden Resümee werden dann die Ergebnisse präsentiert und die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargestellt bzw. mögliche Empfehlungen abgegeben

Wirkungsbereich des Projekts

Land Bremen (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Einrichtung eines Projektteams im Sozialministerium Bremen (Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport)

Themen der Fallbearbeitung

  • Einkommens- und Vermögensanrechnung

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