Kurzbeschreibung
Für einen repräsentativen Fallbestand sollen die ab dem 1. Januar 2020 geltenden Regelungen im Bereich der Einkommens- und Vermögensanrechnung (§§ 135 ff. SGB IX-Neu) fiktiv neben der regulären Fallbearbeitung angewandt werden. Während des Modellvorhabens werden am Ende eines jeden Jahres die Ergebnisse der fiktiven Berechnungen mit denen der regulären Fallbearbeitung verglichen. Somit kann festgestellt werden, wie sich die neuen Regelungen auf die einzelnen Fälle ausgewirkt hätten. Projekt-Mitarbeiter des Rechtsreferats bereiten hierzu die neuen rechtlichen Grundlagen auf, erstellen die notwendigen Arbeitsmaterialien (Handlungsanleitung, Berechnungsmaske
etc.), schulen die involvierten Mitarbeiter der Fachreferate, leiten diese an und werten die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse aus. Die Einzelfallprüfung und Vergleichsberechnung erfolgt durch Projekt-Mitarbeiter der Fachreferate der Eingliederungshilfe, überwiegend an wöchentlichen gemeinsamen Projekttagen. Begleitend erfolgt eine Untersuchung weiterer Auswirkungen z.B. durch den geänderten Einkommensbegriff und die neue Einkommens- und Vermögensabgrenzung auf weitere Rechtsbereiche (z.B. auf zivilrechtliche Ansprüche).
Wirkungsbereich des Projekts
Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Sozialhilfe- und zukünftiger Eingliederungshilfeträger zuständig für drei kreisfreie Städte (Landeshauptstadt München, Ingolstadt u. Rosenheim) und zwanzig Landkreise (Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf am Inn, München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen, Rosenheim, Starnberg, Traunstein u. Weilheim-Schongau) mit insgesamt rund 4,5 Mio. Einwohnern. Das Projekt erstreckt sich über den gesamten Zuständigkeitsbereich und umfasst damit sowohl städtische als auch ländliche Gebiete und Strukturen.
Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur
Die Projektarbeit erfolgt durch zwei Mitarbeiterinnen zu je 50% im Rechtsreferat, begleitet durch den Arbeitsgebietsleiter sowie durch sechs Mitarbeiter/-innen aus den Leistungsreferaten der Eingliederungshilfe, welche sich zwei Vollzeitstellen im Projekt teilen. Die Mitarbeiter/-innen sind im Rahmen ihrer Mitwirkung am Projekt von der regulären Verwaltungsarbeit freigestellt. Das Projekt wird unterstützt durch weitere Querschnittsrefereate (z.B. IT und Datenmanagement).