Zahlen zu den bisherigen Anträgen anderer Leistungsanbieter
Wir sind daran interessiert, ob bislang Erkenntnisse und Zahlen aus den Bundesländern über die bisherigen Anträge auf Anerkennung als Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX vorliegen.
Wie viel Interesse besteht an der Anerkennung und aus welchen Bereichen kommen die Antragsteller (Träger, WfbM, Wirtschaft etc.)?
Wie viele Anträge wurden bislang bewilligt und in welchen Bundesländern?
Können Sie hierzu Zahlen nennen?
Wenn keine Zahlen vorliegen sollten, wo kann die Anzahl der Anträge erfragt werden und werden diese Daten in der nächsten Zeit evaluiert?
Wer wäre in diesem Bereich Ansprechpartner, das BMAS?
Vielen Dank für eine Auskunft.
Antwort:
Anzahl der zugelassenen anderen Leistungsanbieter
Die zugelassenen anderen Leistungsanbieter werden von dem Informationssystem REHADAT erfasst. Auf dem Portal lassen sich die Adressen von anderen Leistungsanbietern, die einen Vertrag zur Durchführung von Leistungen nach § 60 SGB IX mit einem Leistungsträger geschlossen haben, finden. Die Basisangaben werden gemäß einer Absprache mit den Leistungsträgern nach Vertragsabschluss an REHADAT gemeldet.
Laut REHADAT lassen sich derzeit (November 2020) insgesamt 36 zugelassene andere Leistungsanbieter in neun Bundesländern ausfindig machen (REHADAT 2020). Von diesen bieten 28 ausschließlich Leistungen im Berufsbildungs-und Eingangsverfahren (§ 57 SGB IX) sowie drei im Arbeitsbereich der WfbM (§ 58 SGB IX) an. Bei fünf anderen Leistungsanbeiter werden sowohl Leistungen im Berufsbildungs-und Eingangsverfahren als auch im Arbeitsbereich der WfbM angeboten. Es fällt zudem auf, dass besonders (Berufs-) Bildungswerke sowie Werkstätten sich als andere Leistungsanbieter bewerben. Die freie Wirtschaft, als Anbieter von Leistungen des § 57 und § 58 SGB IX, ist bei der derzeitigen Auflistung von REHADAT nicht wiederzufinden.
Neben der Auflistung von REHADAT lassen sich Zahlen und Erkenntnisse beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger in den einzelnen Bundesländern erfragen. Das BMAS wird zudem Daten zu anderen Leistungsanbietern im Rahmen der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG erheben.