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BTHG-Kompass 4.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.1

Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“ der ICF

Welche Aspekte umfasst in der ICF die Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“?



Antwort:

Inhalt der Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“ der ICF

Die Domäne 8 „bedeutende Lebensbereiche“ der ICF-Komponente Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) umfasst:

  • Erziehung/Bildung (z.B. an allen schulbezogenen Pflichten und Rechten teilzuhaben und mit anderen Schüler/innenzusammenzuarbeiten, Ausbildungsberufe zu erlernen, sich an weiterführenden Bildungsprogrammen an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen zu beteiligen);
  • Arbeit und Beschäftigung (z.B. eine Beschäftigung zu suchen, zu finden und auszuwählen, einen Lebenslauf verfassen, Arbeitgeber kontaktieren und Bewerbungsgespräche vorbereiten, eine Anstellung, eine Gewerbetätigkeit, eine allgemeine oder eine gehobene berufliche Tätigkeit zu behalten und darin aufzusteigen sowie ein Arbeitsverhältnis in geeigneter Weise zu beenden);
  • wirtschaftliches Leben (z.B. Umgang mit Geld, ein Bankkonto unterhalten).

ICF und seelische Behinderungen

Die ICF scheint mir eher auf den Bereich der Körperbehinderungen abzuzielen. Welche Spezifikationen gibt es für den Schwerpunkt der seelischen Behinderungen?



Antwort:

Studien zur Anwendung der ICF für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Mit der Anwendbarkeit und der Brauchbarkeit der ICF für Menschen mit psychischen Erkrankungen hat sich ein Ausschuss der DVfR unter der Leitung von Prof. Dr. med. Dipl. Psych. Robert Bering (Auschuss „Psychische Behinderungen“ der DVfR 2013) umfassend beschäftigt. Auch die BAR geht auf die Anwendung der ICF bei psychischen Erkrankungen in einer Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen (BAR 2010) ein. Ein interessanter Erfahrungsbericht zur ICF in der Rehabilitation psychisch kranker Menschenstammt von Klaus Keller (2011).

Anwendung der ICF für Menschen mit psychischen ErkrankungenMaterialien

Seelische Behinderung im BTHG und in der ICF

Es gibt nun die ersten Bedarfsermittlunginstrumente (z. B. Baden-Württemberg). Wenn der Eindruck eines nicht auf wissenschaftlicher Grundlage und den Kriterien des ICF basierenden Schnellschusses täuscht, mag man den Korrekturwunsch vernachlässigen. Weder im ICF, noch in anderer wissenschftlicher Sprache und Diagnostik läst sich die „seelische Behinderung“ finden. Manchmal wird ja Psyche und Seele synonym genutzt. Die Seele ist aber doch eine klerikale Erfindung. Nach dieser geht sie in den Himmel ein. Wollen wir wirklich und wohlmöglich dann bundesweit eine Erkrankung und Behinderung feststellen, aus der eine wie auch immer „funktionsgestörte“ Seele Behandlung finden soll? Geht ohne Behandlungserfolg dann evtl. eine beeinträchtigte Seele in den Himmel ein?



Antwort:

Seelische Behinderung im BTHG und in der ICF

Die seelischen Beeinträchtigungen werden im BTHG an zentraler Stelle genannt, nämlich bei der Definition des Behinderungsbegriffs: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Im Zusammenhang mit dem neuen Behinderungsverständnis des BTHG, das auf der ICF basiert, wird Behinderung nicht als Eigenschaft oder Defizit einer Person verstanden, das einer medizinischen Behandlung bedarf, sondern im Zusammenspiel mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Teilhabeeinschränkungen sind damit in erster Linie nicht als medizinisches Problem einer Person, sondern als gesellschaftlich bedingtes Problem zu verstehen „und es gehört zu der gemeinschaftlichen Verantwortung der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, die Umwelt so zu gestalten, wie es insbesondere für eine volle Teilhabe der Menschen mit Gesundheitsproblemen (ICD) an allen Bereichen des sozialen Lebens erforderlich ist“ (Schuntermann 2013: 32).

Weitere Informationen zur Anwendung der ICF bei psychischen Erkrankungen finden Sie in der Antwort von Dr. Schmidt-Ohlemann.

 

 

Materialien

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