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Thema

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BTHG-Kompass 3.3

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Beitrag #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Warum werden in "besonderen Wohnformen "nach SGB XI 43 a) , die Pflegeleistungen begrenzt auf max. 266€ im Monat? Wie ist das entstanden?

Kann z.B. ein Wohnheim für schweres körperlich und seelisch behinderte noch zusätzliche Leistungen mit der Pflegekasse oder Krankenkasse abrechnen?

Wenn sie das dafür nötige Personal vorhalten können?

...muss das immer mit in die Leistungsvereinbarungen?!

Oder muss immer der Ambulante Pflegedienste für diese Leistungen Zugebucht werden.(z.B.Nahrungund Flüssigkeit-Medikamentengabe über eine Magensonde PEG).

Beitrag #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ist denn wirklich nur die "eingesparte" Verpflegung zu berücksichtigen und nicht auch eingesparte Energiekosten, Hygieneartikel, etc ?

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