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Thema

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BTHG-Kompass 3.1

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Beitrag #1002

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ist ein Teilhabeplanverfahren bei einem inklusiv bereutem Kind in einer Kindertageseinrichtung regelmäßig erforderlich ,wenn zB zusätzliche Basis/individuelleLeistungen Z.B Frühförderung, Krankengymnastik, Ergotherapie...stattfinden? Oder Eltern das für das Kind wünschen?Und falls ja, liegt dann die Verantwortung zur Koordinierung und Ausrichtung beim primären Leistungserbringer (der Kita) oder bei wem?

Falls nein, bitte auch um Begründung.

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