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Thema

Beteiligen

BTHG.Kompass 2.3

k.A.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

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Beitrag #1004

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

M.E. hängt die Antwort auf die Frage, ob unterschiedliche Leistungsanbieter in sog. besonderen Wohnformen Leistungen erbringen können, von der Vertragsgestaltung ab. Sind Wohnen und Fachleistung miteinander gekoppelt, d.h. verpflichtet sich der Leistungsberechtigte, neben dem Wohnraum exklusiv auch die Fachleistungen vom selben Anbieter in Anspruch zu nehmen, dann dürfte die Lösung über einen weiteren externen Anbieter nicht funktionieren.

Allerdings wäre der Leistungsanbieter in diesem Falle nicht geeignet, denn es besteht ja ein individueller Rechtsanspruch auf bedarfsdeckende Leistung. 

Beitrag #1003

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt unterschiedliche Aussagen von Juristen  zum Sachverhalt der Zuständigkeitsklärung §14 SGB IX.

Die einen sagen, die Fristen - 14 Tage bis Klärung Zuständigkeit, dann ggflls. Weiterletung, usw. zählt nicht für den Träger der Eingliederungshilfe, da dieser kein Reha-Träger sei - für diesen gelte weiterhin die Fristregelungen aus dem SGB I. Somit bliebe es bei der Möglichkeit der Untätigkeitsklage bei "Fristüberschreitung".

Andere Juristen behaupten ganz klar, dass für den Eingliederungshilfeträger die SGB IX § 14 gelten, sprich nach max. 2 Monaten  muss der Eingliederungshifleträger bei Zuständigkeit einen positiven Bescheid erlassen.

Diese unterschiedlichen Aussagen lassen eine "richtige" Beratung nicht zu.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Beitrag #1002

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Wenn Assistenzleistungen beantragt werden, das derzeitige Einkommen und Vermögen unter den Grenzen liegt, in der Zukunft aber das Haus der Mutter geerbt wird, hat dann der Träger der Eingliederungshilfeleistungen das Recht, sich heute schon in das Grundbuch des Hauses einzutragen ? Oder wird die Anrechnung dieses Vermögens erst dann aktuell, wenn das Erbe angetreten wird ? Müssen dann rückwirkend die erbrachten Mittel zurückgezahlt werden ?

Beitrag #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1

Um die Struktur der Klassifikation zu verstehen, ist es hilfreich, auf der Seite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Online-Version des ICF zu durchstöbern. Es gibt auch Apps, z.B. im Google PlayStore, die die Suche nach Kodes erleichtern.

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