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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Seelische Behinderung im BTHG und in der ICF

Es gibt nun die ersten Bedarfsermittlunginstrumente (z. B. Baden-Württemberg). Wenn der Eindruck eines nicht auf wissenschaftlicher Grundlage und den Kriterien des ICF basierenden Schnellschusses täuscht, mag man den Korrekturwunsch vernachlässigen. Weder im ICF, noch in anderer wissenschftlicher Sprache und Diagnostik läst sich die „seelische Behinderung“ finden. Manchmal wird ja Psyche und Seele synonym genutzt. Die Seele ist aber doch eine klerikale Erfindung. Nach dieser geht sie in den Himmel ein. Wollen wir wirklich und wohlmöglich dann bundesweit eine Erkrankung und Behinderung feststellen, aus der eine wie auch immer „funktionsgestörte“ Seele Behandlung finden soll? Geht ohne Behandlungserfolg dann evtl. eine beeinträchtigte Seele in den Himmel ein?



Antwort:

Seelische Behinderung im BTHG und in der ICF

Die seelischen Beeinträchtigungen werden im BTHG an zentraler Stelle genannt, nämlich bei der Definition des Behinderungsbegriffs: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Im Zusammenhang mit dem neuen Behinderungsverständnis des BTHG, das auf der ICF basiert, wird Behinderung nicht als Eigenschaft oder Defizit einer Person verstanden, das einer medizinischen Behandlung bedarf, sondern im Zusammenspiel mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Teilhabeeinschränkungen sind damit in erster Linie nicht als medizinisches Problem einer Person, sondern als gesellschaftlich bedingtes Problem zu verstehen „und es gehört zu der gemeinschaftlichen Verantwortung der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, die Umwelt so zu gestalten, wie es insbesondere für eine volle Teilhabe der Menschen mit Gesundheitsproblemen (ICD) an allen Bereichen des sozialen Lebens erforderlich ist“ (Schuntermann 2013: 32).

Weitere Informationen zur Anwendung der ICF bei psychischen Erkrankungen finden Sie in der Antwort von Dr. Schmidt-Ohlemann.

 

 

Materialien

Bedarfsermittlung bei Kindern und ICF

Inwiefern werden in der ICF auch die Besonderheiten der Bedarfsermittlung bei Kindern einbezogen?



Antwort:

ICF-Version für Kinder und Jugendliche (ICF-CY)

Die WHO hat im Jahr 2007 eine ICF-Version für Kinder und Jugendliche (ICF-CY) veröffentlicht. In der ICF-CY werden die Besonderheiten der Körperfunktionen und -strukturen, die sich noch in der Entwicklung befinden, der Aktivitäten und Partizipation sowie der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in der Altersspanne zwischen Geburt und dem Alter von 18 Jahren berücksichtigt (WHO 2017: 17). In der ICF-CY werden beispielsweise Bereiche wie Lernen, Spielen und Nahrungsaufnahme einbezogen.

 

Materialien

ICF-Orientierung im Bereich Frühförderung sowie seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im SGB VIII

Welche Auswirkungen hat die ICF-Orientierung in der Bedarfsermittlung auf den Bereich Frühförderung sowie seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im SGB VIII?



Antwort:

ICF als Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit

Grundsätzlich ist unter ICF-Orientierung zu verstehen, dass das Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit – folglich ein bio-psycho-soziales Modell – eine Grundlage des Verständnisses von Beeinträchtigungen und Behinderung im BTHG wird. Die ICF ist ein Klassifikationssystem, das eine systematische Beschreibung von Einflussfaktoren auf Gesundheit unter Einbeziehung der Ebene der Körperstrukturen, der Körperfunktionen (einschließlich der mentalen Funktionen), der Ebenen der menschlichen Aktivitäten und der Teilhabe wie der Umwelt (sächlich und personal) wie der personenbezogenen Faktoren z.B. Alter, Geschlecht) darstellt.

Regelungen des BTHGInstrumente der Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen

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