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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Netzwerkpartner EUTB

Seelische Gesundheit - Angebote der EUTB für Menschen mit seelischer Behinderung - Psychische Erkrankungen 

Welche Anbieter bearbeiten diese Zielgruppe? 

Wir sind bundesweit auf der Suche nach Netzwerkpartnern. 



Antwort:

Die zugelassenen Stellen der EUTB finden Sie unter: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb.
Zuständiger Ansprechpartner ist die Fachstelle Teilhabeberatung.

 

Zugelassene EUTB-Stellen sind onlineMaterialien

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang erarbeiten die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer derzeit neue Bedarfsermittlungsinstrumente oder passen bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG an. 

Instrumente zur Bedarfsermittlung

Warum gibt es nicht bundesweit ein einheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung?



Antwort:

Eingliederungshilfe ist Aufgabe der Bundesländer

In der Gesetzesbegründung zum BTHG wird ausgeführt, das in Teil 2 des SGB IX n.F. kein konkretes Instrument für die Durchführung der Bedarfsermittlung festgelegt werden konnte, da die Bundesländer die besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen als eigene Angelegenheiten ausführen (BT-Drs. 18/9522: 288). Nichtsdestotrotz wurde die Orientierung an der ICF als einheitliches Kriterium für alle Träger der Eingliederungshilfe im BTHG festgeschrieben.

Materialien

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