Wie übertrage ich das Prinzip der Sozialraumorientierung in ein Fachkonzept?
Antwort:Seit dem 01.01.2020 läuft die Übergangsphase, die den Bundesländern Zeit gibt, die Umsetzung des BTHG strukturell und leistungsrechtlich zu bewältigen. Wichtige Eckpunkte wurden seitens der Leistungsträger nicht definiert – dazu gehört insbesondere auch das Konzept der Sozialraumorientierung, so dass es während der Übergangszeit des BTHG fachlich gefüllt werden muss.
Das Fachkonzept dient als Grundlage für die personenzentrierte Leistungserbringung und für die Neubestimmung des Leistungsangebots nach dem BTHG. Auch die Sozialraumorientierung muss darin definiert werden, damit sie in den Verhandlungen der Leistungsvereinbarung und der Entgelte angemessen berücksichtigt werden kann. Im Fachkonzept müssen die konkreten sozialraumbezogenen Leistungen für den leistungsberechtigten Personenkreis übersichtlich dargelegt werden, damit daraus der notwendige Personalbedarf abgeleitet werden kann. Es ist zu empfehlen, die Sozialraumstrategie mit der Qualitäts- und Wirksamkeitsorientierung zu verknüpfen. In diesem Kontext ist es sinnvoll, sowohl die Verweise auf die Paragraphen als auch auf einschlägige Sozialraum-Literatur einzufügen, um die eigene Strategie besser abzusichern.
Die Unbestimmtheit des Sozialraumbegriffs im BTHG eröffnet den Leistungserbringern eine relative Gestaltungsfreiheit. Damit dabei kein großes Durcheinander entsteht, wird empfohlen, dass sich die Leistungserbringer – koordiniert durch die kommunale Sozialplanung – untereinander in einer vorbereitenden Facharbeitsgruppe abstimmen. In einem solchen Gremium kann die Übergangsphase dazu genutzt werden, das zukünftige Leistungspaket im Sozialraum zu erörtern und die Voraussetzungen zu definieren.
Zu klären ist beispielsweise, ob der Sozialraum geografisch eingegrenzt (und eventuell mit Sozialraumdefinitionen anderer Fachfelder wie Jugend- und Altenhilfe integriert) werden soll oder ob in der Eingliederungshilfe alternativ ein offenes Raumverständnis (Lebensweltfokus) zu verfolgen ist. Die Unterstützung der Sozialplanung wird bei der Ermittlung des Bedarfs im Kreis der leistungsberechtigten Personen gebraucht, aber auch bei der Bedarfsbestimmung, in welcher Weise Akteure und Organisationen verschiedener Regelsysteme im Rahmen von Kooperationen vernetzt werden müssen, um zu vermeiden, dass die Leistungsorte der Eingliederungshilfe von anderen Infrastrukturen im Sozialraum isoliert bleiben.
Sozialraumorientierung im FachkonzeptDownloads und Links