Weitere Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Für die Träger der Eingliederungshilfe sind die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in den §§ 113ff. i.V.m. §§ 77 bis 84 SGB IX enthalten. Dazu zählen neben den Assistenzleistungen insbesondere die Leistungen für Wohnraum, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Katalog der Leistungen ist nicht abschließend, sodass auch künftig Raum für ganz individuelle Bedarfe bleibt, die auf andere Weise nicht gedeckt werden können.