Assistenzleistungen und Berufsgruppen
Ich arbeite im Bereich der Assistenz-Leistungen nach Paragraph 78 SGB IX. Uns wurden seitens der Kreisverwaltungen Rechnungen gekürzt, weil Leistungen von Fachkräften erbracht wurden, die aber von Nicht-Fachkräften geleistet werden sollten. Allerdings ohne einen aussagekräftigen THP aus dem hervorgeht, welche Leistungen überhaupt im Einzelnen zu erbringen sind und von wem. In der Praxis ist für alle meine Kolleginnen und Kollegen die Arbeit dieselbe: Wir leiten an, unterstützen, begleiten, übersetzen in leichte Sprache, ermutigen und fangen akute Krisensituationen unserer Leistungsnehmer auf, ob wir dafür qualifiziert sind oder nicht. Ich würde einen konkreten Katalog von möglichen Hilfestellungen mit einer klaren Klassifizierung nach "Berufsgruppe" für meine Arbeit hilfreich finden. Vielleicht gibt es bereits entsprechende Dokumente, die uns an der Basis nur noch nicht zur Verfügung gestellt wurden?
Antwort:
Assistenzleistungen und Berufsgruppen
Ein Dokument mit einem entsprechenden Katalog ist dem Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG nicht bekannt.
Ungeachtet dessen dürfte es ohne Betrachtung des Einzelfalls schwierig sein, die jeweiligen Assistenzleistungen pauschal Berufsgruppen zuzuordnen. Eine Verallgemeinerung ist z.B. bei Assistenzleistungen für Eltern mit Behinderung zur Versorgung und Betreuung ihrer Kinder möglich, die von qualifizierten Assistenzkräften mit systemischer Ausbildung erbracht werden müssen. Bei der Assistenzleistung "Gestaltung sozialer Beziehungen" braucht es dagegen u.U. Psycholog/innen.
Weitergehende Zuordnungen sind gegebenenfalls den Landesrahmenverträgen oder den Leistungsvereinbarungen zu entnehmen. Details sind in den Einzelvereinbarungen festzuhalten.