Neue Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden durch das BTHG neu eingeführt?
Antwort:
Durch das BTHG sollen insbesondere durch zwei neue Leistungsarten Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) geschaffen werden, die mit § 140 SGB XII (ab 2020 § 111 SGB IX) sowie mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:
- Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und
- Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit)
Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wurde zudem ab 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung (§61a SGB IX) eingeführt. Dieses soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur WfbM bieten.
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