Unabhängigkeit der EUTB
Ist eine EUTB wirklich "unabhängig", wenn sie an einen freien Träger, der auch gleichzeitig Leistungserbringer ist, angegliedert ist? Durch welche Maßnahmen wird die Unabhängigkeit sichergestellt?
Antwort:
Die EUTB ist unabhängig auch wenn sie an einen freien Träger angegliedert ist, der gleichzeitig Leistungserbringer ist. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Unabhängigkeit der EUTB:
• Finanzierung durch das BMAS
• fachliche Beratung und Begleitung der Berater*innen durch die Fachstelle Teilhabeberatung
• Vernetzung der EUTB-Stellen untereinander
• regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, die Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen anbieten
• Das Leitbild der EUTB (beschreibt u. A. die Parteilichkeit der Berater*innen für die Ratsuchenden)
• Erklärung des Trägers zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit
Verschiedene Maßnahmen gewährleisten UnabhängigkeitDownloads und Links