Abgrenzbare Bedarfe bei Mehrfachbehinderung
Zu den "abgrenzbaren Bedarfen":Es heißt, der Bedarf wegen körperlicher Behinderung wird durch SGB IX gedeckt, ein Bedarf wegen seelischer Behinderung dagegen durch das SGB VIII. Was ist bei Mehrfachbehinderung?
Antwort:
Es handelt sich zwar um eine Mehrfachbehinderung, sofern jedoch die Bedarfe eindeutig voneinander abgrenzbar sind, kommt es zu keiner Leistungskonkurrenz und die Bedarfe sind getrennt durch das SGB VIII und durch das SGB IX zu decken (vgl. dazu: VGH Bayern 24.02.2014- 12 ZB 12.715).
Abgrenzbare Bedarfe bei Mehrfachbehinderung