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BTHG-Kompass 3.3

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.3

Dauer von Gesamt- und Teilhabeplankonferenzen

Wie sind Ihre Erfahrungen mit Teilhabeplan- und Gesamtplankonferenzen und Antragsfristen bis zum Bescheid?



Antwort:

Die Verfahren sind eher als langwierig angesehen. Insbesondere im Verlaufe der Corona-Pandemie wird oft als Argument angeführt, derzeit keine solchen Konferenzen durchführen zu können und die einzelnen Beteiligten nicht an einen Tisch zu bekommen.

Bis zum Bescheid können mehrere Monate vergehen. Tatsächlich können wir als EUTB aber hierbei unterstützen und werden auch von beiden Seiten so angesprochen.

Pandemie erschwert und verzögert die ProzesseDownloads und Links

Akteure

Im BTHG wurde neu bestimmt, welche Verantwortlichkeiten und Rechte bei den Trägern der Eingliederungshilfe, bei Leistungserbringern und bei Leistungsberechtigten im Rahmen der Durchführung des Gesamtplanverfahrens liegen.

Akteure des Gesamtplanverfahrens

Wer ist ins Gesamtplanverfahren einzubeziehen?



Antwort:

Akteure des Gesamtplanverfahrens

Neben dem Träger der Eingliederungshilfe sind die Leistungsberechtigten und deren Vertrauenspersonen gem. § 141 Abs 2 SGB XII, andere Leistungsträger gem. § 141 Abs 3 sowie die gem. § 144 Abs 3 im Einzelfall Beteiligten einzubeziehen, das sind insbesondere der behandelnde Arzt, das Gesundheitsamt, der Landesarzt, das Jugendamt und die Arbeitsagentur.

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