Neue Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden durch das BTHG neu eingeführt?
Antwort:
Durch das BTHG sollen insbesondere durch zwei neue Leistungsarten Alternativen zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen werden, die mit § 140 SGB XII (ab 2020 § 111 SGB IX n.F.) sowie mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:
- Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und
- Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit).