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BTHG-Kompass 2.4

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.4

Instrumente nach § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche

Inwiefern werden die Instrumente nach § 118 SGB IX n.F. an die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen angepasst?



Antwort:

Für Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsbereich der Träger der Eingliederungshilfe (Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen) werden die Instrumente nach § 118 SGB IX n.F. in den Bundesländern nach und nach angepasst. Grundlage hierfür ist die ICF-Version für Kinder und Jugendliche (ICF-CY - International Classification of Functioning, Disability and Health for Children and Youth).

Instrumente nach § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche

Instrumente nach § 118 SGB IX in Leichter Sprache

Gibt es bereits Instrumente in leichter Sprache? Gerade bei Leistungsberechtigten mit geistigen Behinderungen sind die Fragen aber auch der Umfang der Instrumente doch sehr groß und die Fragen zu komplex. Gerade wenn Gespräche im Dialog real bestenfalls im Umfang von 10- max. 30 Minuten möglich sind.



Antwort:

Bisher sind uns noch keine Instrumente in Leichter Sprache bekannt. Es ist allerdings zum Teil geplant, dass die Instrumente auch in Leichte Sprache übersetzt werden (Umsetzungsbegleitung BTHG 2018). Darüber hinaus können bei Vorliegen kommunikativer Beeinträchtigungen weitere Kommunikationshilfen und -settings zur Unterstützung genutzt werden, wie z.B. Visualisierungen und eine vertraute Umgebung (Umsetzungsbegleitung BTHG 2019).

Instrumente nach § 118 SGB IX in Leichter SpracheMaterialien

Vertragsrecht

Mit Inkrafttreten der reformierten Eingliederungshilfe am 1. Januar 2020 müssen die Träger der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern neue Rahmenverträge und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Das BTHG regelt das Vertragsrecht neu.

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