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BTHG-Kompass 2.2

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.2

Mehr Teilhabe ohne Kostensteigerungen?

Wie soll es gelingen, ohne Kostensteigerungen mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?



Antwort:

Maßnahmen mit Multiplikatoreffekt und positiver Außenwirkung

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Modellprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finanziell und kommunikativ unterstützt, die alle erhebliche Multiplikatoreffekte haben und positive Außenwirkung entfalten.
Vorrangiges Ziel der Zuwendungen an Modellprojekte sind durch gezielte und personenorientierte Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote die Chancen für Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kontinuierlich zu steigern.
Darüber hinaus tragen eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen im organisierten Sport zu mehr Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in Sportverbänden und-vereinen und darüber hinaus bei, Inklusionsförderung im Sport gewinnt zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit und rückt zudem das Leistungsvermögen von Menschen mit Funktionseinschränkungen nachhaltig in das öffentlich und private Bewusstsein

Downloads und Links

Tagesförderstätten als Einrichtungen der Sozialen Teilhabe

In Rheinland-Pfalz sind nahezu alle Tagesförderstätten für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen eigenständige Einrichtungen und gehören nicht der WfbM an (also nicht unter dem verlängerten Dach der Werkstatt). In den letzten Jahren haben sich hier viele Tagesförderstätten auf den Weg gemacht und ihr Konzept bzw. ihr Angebot um sog. "Arbeitsweltorientierte Tätigkeiten" erweitert. Arbeit und Beschäftigung gelten neben den entwicklungsbegleitenden Angeboten und der Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten als weiterer Schwerpunkt  in der Angebotspalette vieler Tagesförderstätten in Rheinland-Pfalz. Dennoch wurden die Tagesförderstätten (in RLP) im BTHG in der neuen Leistungsgruppe "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" (§ 76 SGB IX) verortet.  Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit Leistungen zur Umsetzung von "Arbeitsweltorienten Tätigkeiten" (= Teilhabe an Arbeit) in dem Bereich "Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten" (§ 81 SGB IX) enthalten sind?



Antwort:

Tagesförderstätten als Einrichtungen der Sozialen Teilhabe

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Tagesförderstätten sind - gleich, ob sie „unter dem verlängerten Dach“ einer WfbM oder eigenständige Einrichtungen sind, keine Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zielgruppen dieser Einrichtungen sind Menschen mit Behinderungen, die nicht „werkstattfähig“ sind, die also nicht in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Angebote an diese Zielgruppe wie „arbeitsweltorientierte Tätigkeiten“ oder „Heranführung an Arbeit“ sind keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Auch wenn hier die Begriffe „Tätigkeit“ und „Arbeitswelt“ verwendet werden, so sind diese Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 81 SGB IX).

Downloads und Links

Leistungsberechtigter Personenkreis

Das BTHG zielt darauf ab, das neue Behinderungsverständnis in die Regelung des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe einfließen zu lassen. Das Nähere soll durch ein weiteres Bundesgesetz bestimmt werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Als Grundlage für dieses Bundesgesetz wurde in den Jahren 2017 und 2018 ein Forschungsvorhaben durchgeführt.

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