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Fachdiskussion Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
Mit dem BTHG sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Diskutieren Sie mit uns z.B. Verständnisfragen zum bio-psycho-sozialen Modell der ICF, die Bedeutung der ICF-Orientierung für die Bedarfsermittlungsinstrumente oder Fragen zu den neuen Instrumenten in den Bundesländern.
Die Antworten finden Sie ab Anfang März im BTHG-Kompass.
Beteiligung beendet –
Ergebnisse der BAGüS-Umfrage zu Bedarfsermittlungsinstrumenten und Gesamtplanverfahren in den Ländern (Mai 2017) Dokument öffnen
Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW, Stand 30.11.2017 Dokument öffnen
Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation zur ICF-Nutzung bei der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Teilhabe- und Gesamtplanung im Kontext des BTHG Dokument öffnen
Fachbeitrag von Dr. Harry Fuchs im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht: Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs - Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (November 2017) Dokument öffnen
Beitrag #1005
Wie ist der Stand zur Entwicklung der Komponente der personbezogenen Faktoren? Die Definition gehört zu den "zukünftigen Entwicklungen", die bereits 2005 für die ICF vorgesehen waren. 2017 steht die Ergänzung noch immer aus, wie auch die DVfR in ihrer Stellungnahme anmerkt. Lässt sich auf eine Regelung, die unvollständig ist, überhaupt aufbauen?
Beitrag #1004
Inwiefern werden in der ICF auch die Besonderheiten der Bedarfsermittlung bei Kindern einbezogen?
Beitrag #1003
Was ist der Unterschied zwischen dem bio-medizinischen Modell (ICD) und dem bio-psycho-sozialen Modell der ICF?
Beitrag #1002
Die ICF scheint mir eher auf den Bereich der Körperbehinderungen abzuzielen. Welche Spezifikationen gibt es für den Schwerpunkt der seelischen Behinderungen?
Beitrag #1001
Gibt es Schulungen für die neuen Bedarfsermittlungsinstrumente und falls ja, was umfassen diese Schulungen wie laufen sie ab?
Beitrag #1000
In dem alten Hilfeplan im Rheinland und auch in dem neuen BEI-NRW, Bedarfe ermitteln – Teilhabe gestalten, wird nach den Punkten des ICF gefragt: Was mir gelingt und was mir gelingen könnte! Was mir nicht so gut gelingt und was ich verändern möchte!
Wonach nicht gefragt wird, sind: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
Der ICF führt uns in seiner Fragestellung nicht zu drohenden pflegerischen Problemen wie: Dekubitus, Sturzgefährdung, Umgang mit Schmerzen, Inkontinenzprobleme, Fehlernährung, was aber für eine qualifizierte Pflege und die soll ja auch in den Wohnstätten weiter erfolgen, unerlässlich ist.
Die Folge ist, dass ein weiteres System, zum Beispiel die SIS- Strukturierte Informationssammlung, neben der Individuellen Hilfeplanung zur Bedarfserhebung eingesetzt werden muss. Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gedanken des „Gesamtplans“. Vor allen Dingen ist es auch für den Berechtigten gefährlich, wenn nur ein Teil seines Bedarfs ermittelt wird.
Hier wäre jetzt der Zeitpunkt das zu ändern.
Im Folgenden habe ich zur Verdeutlichung meines Anliegens die Fragestellungen des ICF und der SIS- Strukturierten Informationssammlung gegenüber gestellt.
ICF:
- Lernen Wissensanwendung, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Kommunikation, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Mobilität, SIS 2: Mobilität und Beweglichkeit
- Selbstversorgung und 6. häusliches Leben, SIS 4: Selbstversorgung
- interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
- bedeutende Lebensbereiche, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
- Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
Zuzüglich SIS 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen