Leistungsberechtigte ohne Wohnsitz
Gibt es einen Unterschied zum Anspruch (Beratung/Unterstützung) bei Leistungsberechtigten ohne Wohnsitz?
Leistungsberechtigte ohne Wohnsitz
Nein. Den Anspruch auf Beratung und Unterstützung hat jeder Leistungsberechtigte, unabhängig von der Frage, ob er über eine eigene Wohnung verfügt oder nicht. Zuständig für die Beratung und Unterstützung ist der Leistungsträger des gewöhnlichen Aufenthalts. Bei „Leistungsberechtigten ohne Wohnsitz“ muss jedoch vorher geklärt werden, ob sie Leistungsberechtigt im Sinne des BTHG sind oder leistungsberechtigt für Hilfen nach dem SGB XII (z.B. §§ 67, 68 SGB XII).