Leistungserbringer in der Teilhabeplankonferenz

BTHG-Kompass

Verfahrensregelungen

Im BTHG sind verschiedene Verfahrensregelungen zur Durchführung des Teilhabeplanverfahrens vorgesehen, die es in der Umsetzung insbesondere für die Rehabilitationsträger zu beachten gilt.

Kann ein Leistungserbringer an der Teilhabeplankonferenz teilnehmen?

Sind auch Leistungserbringer an einer Teilhabeplankonferenz beteiligt, wenn z.B. die leistungsberechtigte Person bei Assistenzleistungen sich einen konkreten Leistungserbringer wünscht?

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Thomas Schmitt-Schäfer

Auf Wunsch oder mit Zustimmung des Leistungsberechtigten ist dies möglich

M.E. ist diese Frage mit Blick auf § 20 Abs. 3, Satz 2 zu bejahen. Dort heißt es: „ Auf Wunsch oder mit Zustimmung der Leistungsberechtigten können Rehabilitationsdienste, Rehabilitationseinrichtungen und Jobcenter sowie sonstige beteiligte Leistungserbringer an der Teilhabeplankonferenz teilnehmen“. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind Rehabilitationsdienste.

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