Personengruppe der seelisch behinderten Menschen

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Abbildung der Bedarfe der Personengruppe der seelisch behinderten Menschen im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz

Die Bedarfe der sozialen Teilhabe der Personengruppe der seelisch behinderten Menschen wird aus unserer fachlichen Sicht nicht gut abbildbar sein im neuen Instrument in Rheinland-Pfalz. Wie wird die Beteiligung dieser Personengruppe aussehen?

Christina Nedoma

© Christina Nedoma

Christina Nedoma, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Christina Nedoma

Abbildung der Bedarfe der Personengruppe der seelisch behinderten Menschen im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz

In das Bedarfsermittlungsinstrument wurden alle Items der ICF aus dem Bereich „Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]“ übernommen, eine weitere Spezifizierung sieht die ICF an dieser Stelle nicht vor. Das ebenfalls auf der ICF basierende Vorgängerinstrument wurde erprobt; hier waren keine Nachteile für die Bedarfsermittlung der Personengruppe der Menschen mit einer seelischen Behinderung erkennbar.

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