Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

17. Oktober 2023

Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Die Veranstaltung gab einen Überblick über den aktuellen Diskurs anhand wissenschaftlicher Ansätze zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe sowie eine Vorstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Methoden zur Ermittlung und zur Prüfung der Wirkung und Wirksamkeit.

Die Begriffe der Wirkung und der damit verbundenen Wirkungskontrolle sind im Gesamtplanverfahren zwischen leistungsberechtigter Person und Leistungsträger zu verorten und betreffen den individuellen Einfluss der Leistungen auf die leistungsberechtigte Person (§ 121 Abs. 2 S. 2 SGB IX). Die Wirksamkeit der Leistungen ist hingegen auf der Ebene des Vertragsrechts anzusiedeln, wo Leistungsträger und Leistungserbringer in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen die Wirksamkeit von Leistungsangeboten anhand von Wirkannahmen festlegen.

Den Auftakt zu der digitalen Fachveranstaltung hat nach einer thematischen Einführung in die Begriffe der Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX durch das Projekt der Umsetzungsbegleitung BTHG eine Podiumsdiskussion gemacht, in der sich sozialrechtliche sowie wissenschaftliche Akteure zu Wirkung und Wirksamkeit zwischen Wissenschaft und Praxis austauschten. Dabei wurde eine besondere Herausforderung in der Trennung der Begriffe der Wirkung und Wirksamkeit in der Praxis gesehen. Angesichts einer passgenauen und personenzentrierten Leistungserbringung wurde dies von den Podiumsteilnehmenden als dringend notwendig erachtet.

Im Anschluss wurden einerseits das Konzept zu den Wirkmodellen und der Wirkungsplausibilisierung der Evangelischen Hochschule Nürnberg sowie der Ansatz des „Social Reporting Standards“ vom Diakonischen Werk des Evangelisch-Lutheranischen Dekanatsbezirks Rosenheim e. V. vorgestellt. Darüber hinaus hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit seinem Projekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ den Einfluss einer partizipativen sowie sozialraumorientierten Bedarfsermittlung auf die Zielformulierung und die damit zusammenhängende Wirkungskontrolle präsentiert. Abschließend wurden drei Parallelvorträge zur Wirksamkeitsmessung in Wissenschaft und Praxis vorgestellt und die Ergebnisse im Plenum zusammengetragen.

Programm

Stand: 11. Oktober 2023

Präsentationen

Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge im PDF-Format.

 

Vortrag: Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX
Referierende: Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG; Natalia Moussavi, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

 

Vortrag: Wirkmodelle und Wirkungsplausibilisierung
Referierende: Anne-Kathrin Helten, Evangelischen Hochschule Nürnberg 

 

Vortrag: Social Reporting Standards
Referierender: Dr. Andreas Dexheimer, Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Rosenheim e.V 

 

Vortrag: Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ im Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Wie wirken sich partizipative und sozialraumorientierte Ansätze in der Zielformulierung auf Wirkung und Wirkungskontrolle der Leistungen aus?
Referierende: Claudia Köper-Wolberg, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL); Evelyn Wierike, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

 

Vortrag: Ankerwirkmodelle und wirkungsorientiertes Monitoring
Referierende: Sebastian Ottmann, Evangelische Hochschule Nürnberg; Anne-Kathrin Helten, Evangelische Hochschule Nürnberg 

 

Vortrag: Die Wirksamkeit von Leistungsangeboten messen – Bericht des Pilotprojekts zu § 14 (4) LRV M-V nach § 131 SGB IX
Referierende: Thomas Schmitt-Schäfer, transfer – Unternehmen für soziale Innovation

Diese Präsentation ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Version wird demnächst zur Verfügung gestellt.

 

Vortrag: Personal Outcome Scale
Referierende: Sandra Schneider, Sozialwerk St. Georg e.V.; Frank Löbler, Sozialwerk St. Georg e.V.

Ähnliche Veranstaltungen

09.05.2023

Wirkungskontrolle in der Eingliederungshilfe

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
09.05.2023
Ort
Digitale Veranstaltung

Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.

23.05.2023

Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
23.05.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
Digitale Veranstaltung

Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für die Freie Hansestadt Bremen werden Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vorstellen.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.