Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Die Veranstaltung gab einen Überblick über den aktuellen Diskurs anhand wissenschaftlicher Ansätze zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe sowie eine Vorstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Methoden zur Ermittlung und zur Prüfung der Wirkung und Wirksamkeit.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für Rheinland-Pfalz stellte Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vor.
Welche Konzepte liegen zur Durchführung der Wirkungskontrolle in den Bundesländern vor? Für die Freie Hansestadt Bremen stellten Frau Martina Kemme sowie Herr Thomas Nowack (Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen) die Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen vor.
Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes sowie das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstalteten am 29. und 30. November eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstalteten am 24. und 25. November 2021 eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Während sich die individuelle Wirkung auf die Wirkungskontrolle im Gesamtplanverfahren bezieht, ist die Frage der Wirksamkeit von Leistungen auf der Ebene des Vertragsrechts angesiedelt. Diese Veranstaltung vermittelte Ihnen einen Überblick, welche Aspekte die Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen kann und welche wissenschaftlichen Ansätze und Orientierungshilfen für das Verständnis und die Ermittlung von Wirksamkeit in der Praxis bereits existieren.
Die Gesamtplanung gemäß § 58 SGB XII (altem Recht) sowie § 144 SGB XII (neuem Recht) war und ist Aufgabe des Kostenträgers, u. a. zur Koordinierung, Steuerung und …