Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“ eingeführt. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe ersetzen die bisherigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und machen den Großteil der Eingliederungshilfeleistungen aus. Sie werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Neben dieser reformierten Leistungsgruppe im SGB IX hat der Bundesgesetzgeber die Länder verpflichtet, ein flächen- und bedarfsdeckendes Angebot an inklusiv ausgerichteten und sozialraumorientierten Leistungen herzustellen. Sie sollen die Träger der Eingliederungshilfe in ihrem Sicherstellungsauftrag unterstützen. Dieser besagt, dass Leistungen personenzentriert und unabhängig von deren Wohnort erbracht werden. Damit soll Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben im eigenen Wohn- und Sozialraum ermöglicht werden.
Im Sinne des Sicherstellungsauftrags schließen die Träger der Eingliederungshilfe Verträge über Leistungsangebote mit Leistungserbringern. Mit dem BTHG hat sich die Grundlage für diese Verträge verändert. Leistungsträger, -erbringer und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen mussten übergeordnete Landesrahmenverträge aushandeln. Darin sind die Regelungsinhalte für die einzelnen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu finden. Bezüglich der Leistungen zur Sozialen Teilhabe stellen sich im Wesentlichen drei Fragen: Wie werden die im Gesetz aufgeführten Leistungsarten in den Landesrahmenverträgen personenzentriert ausgestaltet, welche Vorgaben für deren Qualität und Wirksamkeit werden gemacht und welche innovativen Möglichkeiten bieten die Rahmenverträge, individuelle Angebote zu entwickeln, um Bedarfe passgenau abzudecken?
ZIELE
- Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Änderungen durch das BTHG, die Intention des Gesetzgebers und das damit verbundene Entwicklungspotenzial für personenzentrierte Teilhabeleistungen in der Eingliederungshilfe.
- Die Teilnehmenden kennen die umstrukturierte und reformierte Leistungsgruppe Soziale Teilhabe gemäß Teil 2 SGB IX und ihr Verhältnis zu anderen Leistungsgruppen.
- Die Teilnehmenden kennen die Grundstrukturen des neuen Vertragsrechts sowie die Regelungen zu den Vertragsinhalten für die Leistungsvereinbarungen.
- Die Teilnehmenden können sich auf die Verhandlungen auf Ebene der Einzelvereinbarungen vorbereiten. Sie haben relevante Fragen zur Vorbereitung der Leistungsvereinbarungen, zur Umsetzung der Personenzentrierung und Antwortmöglichkeiten erarbeitet. Sie wissen zudem, was bei der Erstellung eines Fachkonzepts für die personenzentrierte Erbringung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe zu beachten ist.
- Die Teilnehmenden haben sich zu Möglichkeiten der Entwicklung neuer Leistungen sowie eines inklusiven Sozialraums mit anderen Teilnehmenden ausgetauscht.
ZIELGRUPPEN
Die digitale Fachveranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiter/innen von Trägern der Eingliederungshilfe, an Mitarbeiter/innen von Leistungserbringer für Fachleistungen der Eingliederungshilfe, Vertreter/innen der „maßgeblichen Interessenvertretungen“ von Menschen mit Behinderungen. Vorkenntnisse in leistungsrechtlichen Fragen bzw. in der Ausgestaltung von Leistungen zu Sozialen Teilhabe werden vorausgesetzt.
PROGRAMM
Stand: 19. April 2021
KOSTEN
Mitglieder des Deutschen Vereins: 133 Euro
Nicht-Mitglieder des Deutschen Vereins: 167 Euro
Wie nehme ich an der digitalen Fachveranstaltung teil?
Wir haben in einem How-To alle wichtigen Schritte für Sie zusammengestellt.