Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört es, auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken. Einen ausgewählten Überblick zu den Konzepten der Sozialraumorientierung aus den Landesrahmenverträgen der Bundesländer wird Michael Beyerlein, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel vorstellen.
Der Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg sieht als Teil der Strukturqualität vor, dass Leistungserbringer über eine Gewaltschutzkonzeption verfügen. Findet sich eine …
Sind aus einzelnen Landesrahmenverträgen Regelungen bekannt, die Anforderungen an die Transparenz der Verträge vorsehen?
Besteht im Rahmen der Mitwirkung der durch Landesrecht bestimmten maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung und …