Inhalt
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig. Um Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungsangeboten zu vereinheitlichen, haben die Vertragskommissionen in einigen Bundesländern Rahmen- oder Musterleistungsvereinbarungen als Bestandteil des Landesrahmenvertrags erarbeitet. Das Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen wird ebenfalls in den Landesrahmenverträgen geregelt.
Neben den Vereinbarungen nach § 125 SGB IX besteht mit § 132 SGB IX die Möglichkeit, dass die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer auf Landesebene abweichende Vereinbarungen schließen, um neue Leistungs- und Finanzstrukturen zu erproben oder weiterzuentwickeln.
Welche Herausforderungen beim Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bestehen, die Erfahrungen, die Sie in der Anwendung der Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX gemacht haben, und welche Möglichkeiten neue – insbesondere sozialraumorientierte – Leistungsstrukturen bieten, ist Gegenstand dieser digitalen Fachveranstaltung.
Ziele
Nach Abschluss der dreitägigen Veranstaltung haben sich die Teilnehmenden mit der Struktur und den Inhalten von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX vertraut gemacht und die Möglichkeiten der Weiterentwicklung bestehender Leistungs- und Finanzierungsstrukturen kennengelernt. Anhand von Mustervereinbarungen und Konzepten aus der Praxis wurden Wege zur Ausgestaltung neue Angebote dargestellt. Die Teilnehmenden haben bereits bestehende Projekte nach § 132 SGB IX kennengelernt.
Zielgruppen
Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Eingliederungshilfe, von Leistungserbringern für Fachleistungen der Eingliederungshilfe und an Vertreterinnen und Vertreter der „maßgeblichen Interessenvertretungen“ von Menschen mit Behinderungen.
Einführender Vortrag: "Vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung - Leistungs- und Vergütungsstrukturen"
Referent: Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt, Hamburg
Konzeptentwicklung auf der Grundlage eines Landesrahmenvetrags nach § 131 SGB IX
Referent: Daniel Schuster, Referent der Geschäftsführung, BTHG-Projekt, Stiftung Bethel.regional
Besonderheiten der Rahmen- und Mustervereinbarungen in den Bundesländern
Referent: Thomas Schmitt-Schäfer, transfer - unternehmen für soziale Innovation
Bedeutung und Inhalte einer Zielvereinbarung nach § 132 SGB IX vor dem Hintergrund der Personenzentrierung und der UN-BRK
Referent: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Vorstellung neuer Leistungen nach § 132 SGB IX - Projekt 365 Grad
Referentin: Birgit Fuchs, Leiterin Betreuen-Fördern-Wohnen, Pfalzklinikum Klingenmünster
Referent: Axel Merschky, Referat Soziales und Demografie, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Rheinland-Pfalz
Neue Leistungen auf Basis von Trägerbudgets
Referentin: Katrin Haubner, Referentin,Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg
Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Mitwirkung der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsgemeinschaften nach § 94 Abs. 4 SGB IX
Referent: Thomas Bannasch, Landesgeschäftsführer LAG Selbsthilfe Bayern
Finanzierungsstrukturen von Eingliederungshilfeleistungen
Referent: Christian Grelck, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Verwaltung des Landkreises Nordfriesland
Alternative Verfahren zur Abrechnung von Fachleistungen nach § 125 Abs. 3 Satz 4 SGB IX
Referent: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Grundlagen und Abläufe von Schiedsstellenverfahren nach § 133 SGB IX
Referent: Ernst Merz, PräsLSG RLP a.D.
PROGRAMM
Stand: 22. April 2022