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BAGüS-Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024 veröffentlicht

27. März 2024

BAGüS-Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024 veröffentlicht

Im März 2024 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ihren Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024 für das Berichtsjahr 2022 veröffentlicht.

Mit dem Kennzahlenvergleich informiert die BAGüS die Fachöffentlichkeit über bundesweite Entwicklungen in der Eingliederungshilfe und stellt steuerungsrelevante Struktur-, Fall- und Finanzdaten für die Leistungsträger insbesondere für die Bereiche der Sozialen Teilhabe und der Teilhabe am Arbeitsleben bereit.

Es zeigt sich, dass die Folgen der Corona-Pandemie auf die Praxis der Eingliederungshilfe weitestgehend überwunden wurden. „Nachholeffekte“ bei der Nachfrage nach bestimmten Leistungen, vor allem im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben, zeigen die zunehmende Normalisierung in den Abläufen der Eingliederungshilfe für leistungsberechtigte Personen. Dennoch ist auch das Jahr 2022 weiterhin von der Umsetzung der Anfang 2020 in Kraft getretenen dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geprägt.

Zentrale Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs sind:

Leistungen zur sozialen Teilhabe

  • Ende 2022 erhielten 461.957 volljährige Menschen mit Behinderungen wohnbezogene Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 6.635 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einer Steigerung von 1,5 Prozent entspricht.
  • In absoluten Zahlen: 192.525 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2021 ein Rückgang um 1,2 Prozent), 266.228 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2021 ein Plus von 3,4 Prozent), 3.204 volljährige Personen erhielten Leistungen in Pflegefamilien (29 Personen bzw. 0,9 Prozent mehr als im Vorjahr).
  • Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2022 einen Wert von 58,3 Prozent. Sie misst ab 2021 den Anteil der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (unabhängig von einem „Wohnbezug“ der Assistenzleistung) an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Assistenzleistungen (jeweils inkl. Leistungen in Pflegefamilien). Diese Quote wächst gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2022 insgesamt 272.780 Menschen beschäftigt. Die bundesweite Zahl der Werkstattbeschäftigten ist zum dritten Mal in Folge gesunken. Sie ging in 2022 um 3.465 leistungsberechtigte Personen oder 1,3 Prozent zurück.
  • Zum Stichtag 31. Dezember 2022 erhielten 2.950 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX). Das sind 469 Personen oder 18,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Für die Angebotsform der „Anderen Leistungsanbieter“ (Paragraf 60 SGB IX) wurden Ende 2022 70 Anbieter und 606 Leistungsbeziehende gezählt. Das sind 61 Anbieter sowie 590 Leistungsbeziehende mehr als im Jahr 2021.
  • Das Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX) hat für die Eingliederungshilfeträger noch keine nennenswerte quantitative Bedeutung. Ende 2022 wurden 29 Personen mit einem Budget für Ausbildung gemeldet.

Den Kennzahlenvergleich 2024 finden Sie online unter:

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