Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2022 bundesweit sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingeführt. Sabine Pfennig-Engel von der FAW gGmbH gab in Ihrem Vortrag spannende Einsichten in die Arbeit als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin.
Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim sprach in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichteten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.
Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Doch noch werden das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung und die anderen Leistungsanbieter nicht so genutzt, wie vom Bundesgesetzgeber erhofft. Die digitale Veranstaltung informierte über die Leistungsformen, stellt gute Praxisbeispiele vor und lädt zum Austausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen ein.
In dieser digitalen Veranstaltung berichtete Herr Manfred Otto-Albrecht (Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH) über seine Erkenntnisse aus der arbeitgeberorientierten Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Inklusion. Dabei griff er vor allem auf seine Erfahrungen als Projektleiter des Projekts "Unternehmens-Netzwerk Inklusion" zurück.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind zwei neue Leistungsarten als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen worden, die anderen Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit, die mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar in 2018 Kraft getreten sind. Die Veranstaltung beleuchtete die Koordination und Kooperation der zuständigen Leistungsträger, -erbringer und der Integrationsämter und bietet eine Plattform für den Austausch über Erfolgsfaktoren.
Seit 2018 gibt es mit dem BTHG für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer WfbM: die sogenannten anderen Leistungsanbieter. Einen Erfahrungsbericht und die Möglichkeit Fragen zum Thema zu stellen, erhielten interessierte Personen im Rahmen der Veranstaltung.
Mein Sohn ist 23 Jahre alt und hat das Down Syndrom. Er besucht eine WfbM, bezieht Grundsicherung und lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft. Nun möchte er an der …