Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Bereits am 5. August 2021 hat das Hessische Landessozialgericht mit einem Urteil das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX i.V.m. § 33 SGB I bei der Hilfsmittelversorgung durch Krankenkassen gestärkt (L 1 KR 65/20). Die Richter haben entschieden, dass ein Hilfsmittel, das die selbstständige Mobilität ermöglicht, durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden muss.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat drei Berichte mit Stand September 2021 veröffentlicht, in denen eine umfangreiche Analyse der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Behindertenhilfe vorgenommen wurde.
Die 53° NORD Agentur und Verlag wird zusammen mit Martin Plug und Claudia Cseh, Werkstatt der Lebenshilfe Bergisches Land am 9. November 2021 einen Erfahrungsbericht einer WfbM mit der Gründung eines Betriebs nach § 60 SGB IX anbieten.
In der Plenarsitzung am 17. September 2021 hat der Bundesrat dem Tierarzneimittelgesetz sowie der Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zugestimmt. Ein wichtiger Punkt darin ist die Regelung, welche Träger die Kosten übernehmen, wenn Menschen mit Behinderungen von Assistenzkräften oder Angehörigen ins Krankenhaus begleitet werden.
Mit dem BTHG wurden im § 106 SGB IX die Beratungspflichten der Träger der Eingliederungshilfe konkretisiert und erweitert. Dort die richtigen Ansprechpartner zu finden, ist trotzdem nicht einfach. Ein neues Online-Angebot des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) soll für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer oder auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen.
Das Bundeskabinett hat am 4. August 2021 den Sozialbericht 2021 verabschiedet. Mit dem Sozialbericht dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode.
Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, kurz: EUTB, haben ab 2023 einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Das regelt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV). Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag Ende Juni den Zwischenbericht 2021 zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) vorgelegt (BT-Drs. 19/31168). Er befasst sich vor allem mit strukturellen Fragen und mit Qualitätsaspekten der Beratung.
Der Bund hat eine coronabedingte Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung um ein Jahr verlängert, damit die Integrationsämter mehr Mittel haben, um Ausgleichszahlungen an Werkstätten für behinderte Menschen leisten zu können.
Im Juli 2021 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Handbuch und Erklärfilme zum Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen (B.E.Ni) veröffentlicht.
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