Saarland - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Modellprojekt

Saarland - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie


Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Kurzbeschreibung

Die Erfüllung der Aufgabenstellung erfolgt in drei Teilprojekten. Hierbei ist es erforderlich, die bisherigen Akteure (Leistungserbringer, Landesamt für Soziales, Ministerium) und den möglichen zukünftigen Akteur (örtlicher Träger: Landkreistag) von Anfang an in die Untersuchung miteinzubinden.


Teil 1 ist es neue vertragliche Grundlagen zu erarbeiten.
Die Zuständigkeit die vertraglichen Grundlagen für die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen, liegt derzeit und auch künftig bei dem Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die aktuell geschlossenen Vereinbarungen mit den Leistungserbringern beinhalten ein Gesamtpaket aus Kosten für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und der Eingliederungshilfeleistung.
Zur Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen ist es notwendig, die bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu analysieren und die Bestandteile den jeweiligen Leistungen zuzuordnen. Hierzu müssen
die bisherigen Vergütungsbestandteile der Grundpauschale und des Investitionsbetrages genauer untersucht und den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden.
Ergebnis dieses Prozesses wird die Grundlage für die Einzelbescheiderteilung im Rahmen der Fachleistung und der existenzsichernden Leistungen sein. Ziel ist es, mögliche Pauschalen zu erarbeiten.

 

Teil 2 wird die virtuelle Bescheidung der Fachleistungensein.
Im Landesamt für Soziales (LAS), welches auch zukünftig für die Einzelfallbearbeitung in der Eingliederungshilfe zuständig sein wird, wird virtuell auf der Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse aus Teilprojekt 1, ein Bescheid über die Fachleistung erstellt. Zur Realisierung ist eine Anpassung des EDV-Systems (PROSOZ Open), der Bescheidformulierungen sowie des EVD-basierten Abrechnungssystems (PROSOZ Open und MACH) notwendig.
Die Sachbearbeitung wird somit vor der Aufgabe stehen, einen im Vergleich zum jetzigen eher pauschalierten System im Sachleistungsbereich ausdifferenzierteren Bedarf zu erfassen, zu bescheiden, abzurechnen und im Hinblick auf die tatsächliche Leistungserbringung nachzuprüfen. Auch die Überprüfung der Entwicklungs- bzw. Teilhabeziele wird jedem Teilbereich der Fachleistungen in den Fokus nehmen und den jeweiligen einzelfallbezogenen Wirkungsgrad sowie den Erfolgsgrad prüfen müssen.


Teil 3 des Projektes wird die virtuelle Bescheidung der existenzsichernden Leistungen sein.

Der Landkreistag Saarland übernimmt dabei die Rolle der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe und die entsprechende fiktive Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen im Rahmen des 4. Kapitel SGB XII.
Die Bescheide werden in Form von Microsoft-Excel-Tabellen erstellt und dokumentiert. Zu jeder Zeit kann eine Rückkopplung mit den bearbeitenden Stellen beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Landesamt für Soziales stattfinden.

Einen Teil der virtuell zu erstellenden Bescheide in Teilprojekt 3 erfolgt unter gleichen Voraussetzungen durch das Landesamt für Soziales. Dadurch soll untersucht werden, ob eine getrennte oder eine gemeinsame Bewilligung der Leistungen sinnvoller erscheint.

Wirkungsbereich des Projekts

Wirkungsbereich ist das gesamte Saarland. In jedem Landkreis und im Regionalverband Saarbrücken werden Einrichtungen untersucht.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Das Modellprojekt ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat B 2 a (Fachliche Angelegenheiten und Planung von ambulanter Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Rahmenverträge)angesiedelt.
Dieses ist für die Grundsatzfragen der Eingleiderungshilfe und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, sowie die inhaltlichen und fachlichen Angelegenhieten der ambulanten Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig.

Themen der Fallbearbeitung

  • Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe

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