Kurzbeschreibung
Durchführung des Gesamtplanverfahrens gem. § 58 SGB XII und parallel dazu die Neuregelungen gem. der §§ 141 bis 145 SGB XII n.F. ab 1. Januar 2018. Diese Regelungen gehen ab 2020 in das BTHG über, §§ 117 bis 122 SGB IX.
Der Landkreis Teltow-Fläming hat aus dem Fallbestand gezielt zu bearbeitende Fälle festgelegt, die voraussichtlich über den gesamtem Projektzeitraum im laufenden Leistungsbezug stehen werden.
In Anlehnung an den ITP Thüringen und im Zusammenhang mit ICF wurden Vorlagen erarbeitet, die im nächsten Schritt in der praktischen Fallbearbeitung eingesetzt werden sollen.
Die Begutachtungsvorlagen für den Amtsarzt wurden ebenfalls überarbeitet und sollen im nächsten Schritt zum Einsatz kommen.
Die Besonderheit bei der Umsetzung des BTHG ist die Einarbeitung der Komplexleistungen zur Früherkennung und Frühförderung, § 46 SGB IX
Wirkungsbereich des Projekts
Zum jetzigen Zeitpunkt nur das Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming. Es wird nicht ausgeschlossen, Leistungserbringer hinzuzuziehen.
Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur
In das Projekt wird das Gesundheitsamt einbezogen.
Das Jugendamt soll einbezogen werden.