Landkreis Nordhausen

Modellprojekt

Landkreis Nordhausen


Grimmelallee 23
99734 Nordhausen

Kurzbeschreibung

Es soll modellhaft erprobt werden, wie Leistungen der Pflegeversicherung und die Leistungen der Eingliederungshilfe nebeneinander personenzentriert erbracht werden können, ohne den Menschen mit Beeinträchtigung dabei aus dem Blick zu verlieren.
Der Mensch mit all seinen pflege- und behinderungsbedingten Mehraufwendungen steht dabei im Mittelpunkt aller Hilfen. Dabei soll erprobt werden, wie sich die einzelnen Zielstellungen der Gesetzlichkeiten (SGB XI und SGB IX, SGB XII) abgrenzen und untereinander vereinbaren lassen. Um eine Zuordnung und Abgrenzung zu ermöglichen, sollen Parameter und Standards erarbeitet werden. Weiterhin soll im Hinblick auf die Integrierte Teilhabeplanung eine Weiterentwicklung/Anpassung an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und an die inhaltlichen Vorgaben erfolgen.
An einer ICF orientierten Bedarfsermittlung soll erkennbar werden, welche Leistung konkret erforderlich ist, um den ermittelten Bedarf zu decken.

Unter Beachtung der Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes und der Bundearbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe soll erprobt werden, wie sich der festgestellte Bedarf, Leistungsansprüche und personenzentrierte Hilfen aufeinander abstimmen lassen.

Wirkungsbereich des Projekts

Der Landkreis Nordhausen ist seit 2012 Modellkommune für den Integrierten Teilhabeplan Thüringen, der mittlerweile per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2018 thüringenweit verbindlich als Bedarfsermittlungsinstrument eingeführt wurde. Dieser soll alle am Hilfeplanprozeß beteiligten Personen einladen, gemeinsam untereinander notwendige Unterstützungssysteme für den Betroffenen abzustimmen. Insofern ist der Träger der Pflegeversicherung ein Partner im Verhandlungsprozess.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Die Einbindung der modellhaften Fallbearbeitung in die vorhandene Verwaltungsstruktur ist durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Fallmanagern, wirtschaftlichen Sozialhilfe und dem Projektverantwortlichen gesichert. Alle Anträge, auf die die Auswahlkriterien für eine modellhafte Fallbearbeitung passen, werden umgehend dem Projektverantwortlichen zugeleitet (unter Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze).

Themen der Fallbearbeitung

  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
  • Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung

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