Landkreis Mansfeld-Südharz

Modellprojekt

Landkreis Mansfeld-Südharz

Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen

Kurzbeschreibung

Im Modellprojekt sollen die materiell-rechtliche Anwendung der künftigen Vorschriften und ihre praktischen Auswirkungen entsprechend der Richtlinie zur Förderung von regionalen Projekten in den Bundesländern zur „modellhaften Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 BTHG einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung nach Artikel 25 Abs. 3 BTHG" erprobt werden.
Das Amt für Soziales und Integration des Landkreises Mansfeld-Südharz ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung als herangezogene Gebietskörperschaft (hGk) u.a. für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. In diesem Bereich sind 2 Teams mit insgesamt 12,5 Stellen tätig.
Das Team der Gesamtplaner mit 4,5 Stellen erfüllt die Aufgaben der Hilfebedarfsermittlung, des Gesamtplanverfahrens sowie der allgemeinen Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das Team der Sachbearbeiter mit 8 Stellen bearbeitet alle weiteren gesetzlichen Festlegungen.
Projektstart war im Landkreis Mansfeld-Südharz der 1. April 2018. Zuerst wurde hierzu durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 24. April 2018 in Halle bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt (überörtlicher Sozialhilfeträger) ein Treffen mit den weiteren Projektteilnehmern (Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration selbst) durchgeführt. Hierbei wurden grundsätzliche Fragen zur gemeinsamen Zusammenarbeit und der Umsetzung der Projektziele geklärt.
In den weiteren Treffen am 2. Mai 2018, 7. Mai 2018, 8. Juni 2018 und 2. Juli 2018 wurden Prüfungskonzepte zu den einzelnen Themen der modellhaften Fallbearbeitung geschrieben, Berechnungsbögen zur Ermittlung von Einkommen und Vermögen erstellt, Fragen zur rechtlichen oder organisatorischen Umsetzungen (einschließlich der nachweisführenden Dokumentation) geklärt sowie Leistungsfälle besprochen. Durch diese Projekttreffen im Land Sachsen-Anhalt war eine optimale Nutzung und Verteilung des Fachwissens für alle Projektteilnehmer möglich.

Mit der parallelen Sachbearbeitung von „alten“ und „neuen“ Recht konnte nach abschließender Erstellung der notwendigen Berechnungsbögen ab 1. Juli 2018 begonnen werden. Ein valides Ergebnis mit Rückschlüsse auf die künftigen Auswirkungen des BTHG kann aufgrund der geringen Leistungsfallbearbeitung noch nicht präsentiert werden.
Schwierigkeiten ergaben sich insbesondere in der Prüfung des Rangverhältnisses von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege sowie in der Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit. In diesen Themenbereichen gibt es für die praktische Sachbearbeitung keine Dokumentationshilfen. Weiterhin sind diese Themen bei laufenden Leistungsfällen bereits durch die Gesamtplaner abgeklärt. Einzig bei Neuanträgen bzw. konkreten Änderungsanträgen von Leistungsberechtigten werden diese Themenbereiche durch die Gesamtplaner geprüft und den Sachbearbeitern das Ergebnis zur Erstellung eines Kostenanerkenntnisses mitgeteilt.

Wirkungsbereich des Projekts

Der Wirkungsbereich bezieht sich vorrangig auf Leistungsfälle innerhalb der Grenzen des Landkreises Mansfeld-Südharz. Allerdings finden regelmäßige Treffen von Projektmitgliedern (LK Mansfeld-Südharz, Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration) aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt statt. Hierbei werden beispielsweise Fragen zur rechtlichen oder organisatorischen Umsetzung geklärt, Konzepte erarbeitet oder Leistungsfälle von überregionaler Bedeutung besprochen.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Zwei Bestandsmitarbeiter und Bestandsmitarbeiterinnen geben ca. 50 % des Fallbestandes an eine/n neue/n Mitarbeiter/in ab. Da die Bestandsmitarbeiter und Bestandsmitarbeiterinnen mit dem „alten“ Recht vertraut sind, können sie die verbliebenen Leistungs-Fälle und Neuanträge parallel bearbeiten und vergleichen.

Themen der Fallbearbeitung

  • Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
  • Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit

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