Landkreis Bad Kreuznach

Modellprojekt

Landkreis Bad Kreuznach


Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

Kurzbeschreibung

Der Landkreis hat bereits ein geregeltes Verfahren zur individuellen Bedarfsfeststellung und Durchführung der individuellen Teilhabekonferenz. Dieses soll auf die Gesamtplanung mit Einbezug Pflegekassen, Träger der Hilfe zur Pflege, Träger der Hilfe zum Lebensunterhalt, ggf. andere Rehaträger ausgeweitet werden. Bereits bestehende gute Kooperationen mit Leistungserbringern und Betroffenen sollen im Rahmen des Projekts noch mehr vernetzt und ausgebaut werden. Nachfolgende Akteure sind bereit im Modellprojekt mitzuarbeiten: Kreuznacher Diakonie - Geschäftsfeld Leben mit Behinderung, Rheinhessen Fachklinik, DRK Tagesklinik, AWO Südwest, SAMS, IB, Hand in Hand, ZOAR, Lebenshilfe und DRK Wohnheim. 

 

Mit AOK und VdeK wurde Kontakt aufgenommen. Eingebunden werden Sozialplanung, Fachcontrolling und EDV. Ein regionaler Teilhabeplan ist vorhanden.


Umsetzung des Modellprojekts im Einzelfall
 

Sachbearbeitung
aller Neufälle auf Eingliederungshilfe Modellprojekt bis zur Klärung des Pflegegrades


Bedarfsermittlung für
- Menschen mit psychisch/seelischen oder geistigen Behinderungen erfolgt (wie bisher) durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe
- Kinder, Menschen mit körperlichen Behinderungen oder mit Autismus und die Arbeitgebermodelle werden zukünftig über die Modellmitarbeiterinnen abgebildet


Damit wird eine einheitliche Vorgehensweise zur Bedarfsermittlung angestrebt.


Entscheidung über den Antrag durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes nach geltendem Recht (SGB XII) unter Einbeziehung der gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2018 (Gesamtplan-/Teilhabeplanverfahren).

 

Modellprojekt:
Mit Zustimmung der Leistungsberechtigten: Virtuelle Fallbearbeitung nach BTHG aller ab 1. Januar 2018 neu bewilligten Eingliederungshilfen für Menschen mit einem Pflegegrad in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes.

Perspektivisch ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern geplant (Jobcenter, Hilfe zur Pflege, Pflegekasse)


Umsetzung des Modellprojekts allgemein


Gespräche mit allen Leistungserbringern
- Vorstellung Modellprojekt
- Kooperationsabsprachen
- Virtuelle Fallbearbeitung


Aufbau Kooperationsstrukturen im Bereich Pflege
- Vorstellung Modellprojekt bei den Pflegekassen und im Sachgebiet Hilfe zur Pflege
- Verzahnung Hilfesystem Eingliederungshilfe / Pflege
- Klärung unterschiedliche Sichtweise der Pflege / Eingliederungshilfe auf gleiche Bedarfe
- Zusammenarbeit mit der Pflegefachkraft und den Mitarbeitern des Sachgebietes Hilfe zur Pflege


Öffentlichkeitsarbeit/ Vorstellung Modellprojekt
- Zeitungsartikel
- regionale Pflegekonferenz
- Betreuer –AG
- Pflegestützpunkt
- Unabhängige Teilhabeberatung
- Ausschuss Gleichstellung/Integration/Inklusion
- Sozialausschuss
- Behindertenbeirat


Zusammenarbeit Jugendamt / Angleichung Bedarfsermittlung Kinder

Kooperation / Austausch
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD)
- Landesamt für Soziales, Jugend und VersorgungRheinland- Pfalz (LSJV)
- andere Modellkommunen: Kreisverwaltung Mainz-Bingen und Stadtverwaltung Wiesbaden

 

Mitarbeit bei der Umsetzung BTHG amtsintern / auch Änderungen zum 1. Januar 2018 – Gesamtplanverfahren/Teilhabeplanverfahren


Mitarbeit – Weiterentwicklung ICF gestütztes Bedarfsermittlungsinstrument Rheinland-Pfalz


Fortbildungen


Weitere Planungen:
- Gemeinsame Veranstaltung mit allen Leistungserbringern – erste Ergebnisse
- Kooperation Modellprojekte anderer Rehaträger (Jobcenter, DRV, „Pflegeberater“)

Wirkungsbereich des Projekts

Soweit in Modellfällen die Eingliederungshilfe von Leistungserbringern außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach erbracht werden, geht der Wirkungskreis des Projekts über die Kreisgrenzen hinaus.

Z.B. Landkreis Mainz – Bingen (hier auch Zusammenarbeit im Modellprojekt)

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Teilnahme
- der Modellmitarbeiterinnen an der Gesamtplankonferenz
- der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und/oder Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner bei der virtuellen Fallbearbeitung
- der Modellmitarbeiterinnen an den Teamsitzungen der Sachbearbeitung und den Teamsitzungen der Hilfeplanung im Sachgebiet Eingliederungshilfe


Regelmäßige Besprechungen / Austausch mit der Amtsleitung

Themen der Fallbearbeitung

  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege

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