Welche Auswirkungen hat das BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe? Welche Regelungen treten mit der zweiten Reformstufe in Kraft, die von der Kinder- und Jugendhilfe beachtet und angewendet werden müssen? Was bedeuten diese Regelungen konkret?
Antwort:Mit dem BTHG wird ab dem 1. Januar 2018 auch die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen den für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Regeln des Teils 1 und 2 des SGB IX unterworfen und zwar unabhängig davon, ob sie aus dem SGB XII oder dem SGB VIII zu leisten ist.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen1. Das Jugendamt in einer Doppelrolle als Träger der Jugendhilfe und Rehabilitationsträger2. Die Fachkraft im Jugendamt/ASD/KSD prüft, ob der Teilhabebedarf aus ihrem Leistungsgesetz (vollständig) gedeckt werden kann, Zuständigkeitsklärung, § 14 SGB IX3. Teilhabeplanverfahren – Hilfeplanverfahren4. Neuerungen im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben5. Änderungen ab 2020Literatur