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BTHG-Kompass 4.5

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.5

Instrumente nach § 118 SGB IX in Leichter Sprache

Gibt es bereits Instrumente in leichter Sprache? Gerade bei Leistungsberechtigten mit geistigen Behinderungen sind die Fragen aber auch der Umfang der Instrumente doch sehr groß und die Fragen zu komplex. Gerade wenn Gespräche im Dialog real bestenfalls im Umfang von 10- max. 30 Minuten möglich sind.



Antwort:

Instrumente nach § 118 SGB IX in Leichter Sprache

Bisher sind uns noch keine Instrumente in Leichter Sprache bekannt. Es ist allerdings zum Teil geplant, dass die Instrumente auch in Leichte Sprache übersetzt werden (Umsetzungsbegleitung BTHG 2018). Darüber hinaus können bei Vorliegen kommunikativer Beeinträchtigungen weitere Kommunikationshilfen und -settings zur Unterstützung genutzt werden, wie z.B. Visualisierungen und eine vertraute Umgebung (Umsetzungsbegleitung BTHG 2019).

Materialien

Bedarfsermittlungsinstrumente in der interdisziplinären Frühförderung

Welche Rolle spielen die Bedarfsermittlungsinstrumente z. B. ITP (in Verantwortung der Leistungsträger) in der Frühförderung?



Antwort:

Für den Bereich der Frühförderung muss etwas Anderes entwickelt werden. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass die Instrumente von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Es ist manchmal schwierig herauszufinden, warum und welche ICF-Codes in den Instrumenten angewendet werden. Der Förder- und Behandlungsplan könnte, wenn er ICF-basiert erfolgt, mehr Auskunft über die Teilhabeeinschränkung geben. Denn Teilhabe beginnt bereits ab der Geburt.

Die Bedarfsermittlungsinstrumente lassen sich für den Bereich der Frühförderung nicht anwendenDownloads und Links

Bedarfsermittlung in der interdisziplinären Frühförderung

Wenn der Förder- und Behandlungsplan das Teilhabeplanverfahren ersetzt, dann müssten dazu ja aber auch über die Komplexleistung hinausgehende Bedarfe ermittelt werden (z. B. in Hinblick auf Kita-Besuch). Ist das so zu verstehen?



Antwort:

Auf Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung werden gegebenenfalls weitere Bedarfsermittlungen vorgenommen

Der Förder- und Behandlungsplan soll den Teilhabeplan ersetzen. Das bedeutet, dass im Rahmen einer interdisziplinären Diagnostik, an der mindestens Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin und Heilpädagoginnen beteiligt sind, der gesamte Bedarf des Kindes und seiner Familie zu diesem Zeitpunkt interdisziplinär ermittelt wird. Über eine ICF-basierte Bedarfsermittlung wird interdisziplinär mit den Eltern dann der Förder- und Behandlungsplan festgeschrieben. Dieser bildet die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Rehabilitationsträger. Manchmal wird weiterer Bedarf für Kind und Familie festgestellt (z.B. Integrationskita). Der Rehabilitationsträger entscheidet auf Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung, welche weiteren Bedarfsermittlungen gegebenenfalls darüber hinaus notwendig sind und veranlasst diese. Es empfiehlt sich, dass Leistungsträger und Leistungserbringer in diesem Prozess sehr eng zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden, d.h. praktisch, der zuständige Rehabilitationsträger kann zur Förder- und Behandlungsplanung, somit zum Fachgespräch mit eingeladen werden und nutzt dieses Fachgespräch als Basis für sein weiteres Vorgehen in der Entscheidungsfindung. Wichtig ist grundsätzlich, eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und der Eltern/ Kinder anzustreben, damit die Verfahren zur Einschätzung der Teilhabe der leistungsberechtigten Personen möglichst gering gehalten werden und sehr abgestimmt von Anfang an erfolgen.

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