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BTHG-Kompass 4.5

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.5

Vor- und Nachteile von Trägerbudgets

Welche Vor- und Nachteile haben Träger- bzw. Einrichtungsbudgets gegenüber anderen Vergütungsformen wie Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf und Stundensätzen?



Antwort:

Vorteil liegt im geringeren Verwaltungsaufwand

Ein großer Vorteil der Trägerbudgets ist der geringere Verwaltungsaufwand beim Träger der Eingliederungshilfe sowie beim Leistungserbringer durch den Wegfall kleinteiliger Einzelfallabrechnungen. Durch den geringeren Verwaltungsaufwand kommt es in der Regel auch zu geringeren Fallkostenpauschalen als bei Einzelabrechnung. Zudem kann der Leistungserbringer besser planen. Die Liquidität steht pünktlich zur Verfügung. Zudem bieten Trägerbudgets das Potential Leistungen der Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und den Sozialraum zu erschließen.

Ein Nachteil der Trägerbudgets ist vorgehaltene Flexibilität in der Organisation des Leistungserbringers bei der Leistungserbringung. Daher können diese Budgets nur mit Leistungserbringern ausgehandelt werden, die eine gewisse (wirtschaftliche) Größe aufweisen. Denn auch bei Fallzahlsteigerungen ist dennoch die vereinbarte Leistungsqualität vorzuhalten

Erfolgsfaktoren für Trägerbudgets

Was sind die Erfolgsfaktoren dafür, dass Träger- bzw. Einrichtungsbudgets funktionieren?



Antwort:

Vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Leistungserbringer und Leistungsträger

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Trägerbudgets ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Leistungserbringer und dem Eingliederungshilfeträger. Das setzt u.a. voraus, dass der Eingliederungshilfeträger verlässlich bzgl. des Controllings bzw. Steuerung der Budgets agiert. Zudem bedarf es einer guten Vernetzung der leistungsberechtigten Personen im Sozialraum. Seitens des Leistungserbringers ist eine gewisse (wirtschaftliche) Größe von Vorteil. Zur Umsetzung und Erprobung neuer Leistungsformen muss der Leistungserbringer Kapazitäten vorhalten können.

Kombination von Trägerbudget und Persönlichem Budget

Lassen sich Träger- bzw. Einrichtungsbudgets mit dem persönlichen Budget kombinieren?



Antwort:

Eine Kombination ist nicht wünschenswert

Eine Kombination aus Trägerbudget und persönlichem Budget ist generell möglich, aber nicht wünschenswert. Hier muss an die Eigenständigkeit der Leistungsvereinbarung gedacht werden. Plätze beim Leistungserbringer, die eigentlich für budgetierte Leistungen gedacht sind, können „blockiert“ werden. Wenn im persönlichen Budget auch Leistungen der Pflege enthalten sind, ist zudem eine Kombination nicht möglich (s. § 132 Abs. 3 SGB IX).

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