Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung auf Außenarbeitsplätzen
Wie sind die Regelungen zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung anzuwenden beim Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen, d.h. wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht in festen Räumlichkeiten angeboten wird?
Antwort:
Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung auf Außenarbeitsplätzen
Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Informationsschreiben vom 21. Februar 2020 seine Rechtsauffassung dargelegt.
Laut BMAS setzt die Bewilligung des Mehrbedarfs keine Einnahme des gemeinschaftlichen Mittagessens in festen Räumlichkeiten auf Außenarbeitsplätzen voraus. Die Einnahme kann auch im Freien oder am Arbeitsplatz erfolgen (sogenannte „besondere Räume“). Allerdings muss eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erfolgen. Falls dies nicht in festen Räumlichkeiten angeboten wird, müssen die besonderen Räume für Menschen mit Behinderung zugänglich und für die Einnahme ihres Mittagessens geeignet sein.