Assistenzleistungen als Leistung zur Sozialen Teilhabe
Assistenzleistungen im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten Menschen mit Behinderungen, um ihren Alltag einschließlich der Tagesstrukturierung selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. Die Leistungen umfassen zum einen die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigen (sog. kompensatorische Assistenz) und zum anderen die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung (sog. qualifizierte Assistenz).
In § 78 Abs. 3 SGB IX wurden mit dem BTHG explizit Leistungen zur Assistenz an Mütter und Väter mit Behinderungen für die Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (sog. Elternassistenz) aufgenommen.