Beteiligen
Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX
Die Landesrahmenverträge bilden die Grundlage, auf der die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer eines Bundeslandes ihre Einzelverträge schließen. Mit dem BTHG wurde 2018 ein neues Vertragsrecht im SGB IX eingeführt. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, mussten bzw. müssen in den Bundesländern neue Landesrahmenverträge verhandelt und abgeschlossen werden.
Beteiligung beendet –
Beitrag #M8
Sind Informationen bekannt zur Diskrepanz zwischen der laut Koalitionsvertrag angestrebten zeitnahen Beendigung von Übergangsvereinbarungen in den Ländern und Regelungen in einzelnen Landesrahmenverträgen, die Übergangsfristen von mehreren Jahren vorsehen?