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Fachdiskussion Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Ab 2020 werden die Leistungen der Eingliederungshilfe und die existenzsichernden Leistungen aus unterschiedlichen Systemen finanziert. Die Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen werden für Leistungen der Eingliederungshilfe nochmals deutlich erhöht.
Zur Ausgestaltung der künftigen Leistungen der Eingliederungshilfe werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Leistungsträger, Leistungserbringer und Vertreter der Menschen mit Behinderungen sind sich darüber einig, dass das BTHG viele neue Möglichkeiten für individuelle und wirksame Teilhabeleistungen eröffnet.
Beteiligung beendet –
Steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen mit Bezug auf die Finanzierung der Leistungen
Gestaltung und Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe ab 01.01.2020
Existenzsichernde Leistungen außerhalb der Kosten der Unterkunft
Vorüberlegungen zur Gestaltung der neuen Landesrahmenverträge
Beitrag #1006
Wie wird ab 2020 die Trennung zwischen Fachleistung und existenzsichernder Leistung bei Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie gemäß § 80 SGB IX erfolgen? Wird es hierzu Empfehlungen geben?