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Fachdiskussion Soziale Teilhabe
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und damit unabhängig von der Wohnform, in der sie leben. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die seit dem 1.1.2020 aus dem SGB IX erbracht werden, sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und ihre selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung stärken. Der räumliche Bezug der Leistungen erstreckt sich auf den eigenen Wohnraum sowie auf den Sozialraum.
Beteiligung beendet –
Sozialraumorientierung Dokument öffnen
Beitrag #M1041
Ungepoolte Leistungen auf Wunsch?
Ergibt sich für Anbieter besonderer Wohnformen die Verpflichtung, auf Wunsch von Leistungsberechtigten ungepoolte Leistungen anzubieten. Z.B. individuelle Freizeitgestaltung?
Beitrag #M1026
Ist das Persönliche Budget eine Ermessensleistung?
Eine Frage zum Persönlichen Budget und dem Ermessen, wenn eine Leistung im Teilhabeplan festgeschrieben wurde und es unterschiedliche Auffassungen gibt vom Ratsuchenden und Kostenträger. Es liegt ja kein Bescheid in der Regel vor. Was tun?
Beitrag #M1025
Fragen zu Leistungen für den Wohnraum: Wenn eine Person aus dem besonderen Wohnsetting ausziehen möchte, ist es dann möglich Unterstützung zu bekommen um eine eigene Wohnung zu finden. Gibt es evtl. auch die Möglichkeit der Erstausstattung?
Beitrag #M1023
Wie sieht es in den Bundesländern mit den vorgehaltenen Personalkapazitäten zur Umsetzung des BTHG insb. der Bebedarfsermittlungsinstrumente aus? Sind enorme Verbesserungen zu erwarten? Kennt das BMAS diese Umsetzungsschwierigkeiten?
Beitrag #M1003
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Prof. von Bötticher,
im Nachgang zum heutigen Webinar möchte ich gerne noch folgendes anmerken zum Thema Leistung zur Betreuung in Pflegefamilien für Volljährige:
Das Thema Betreuung von Senioren ist bestimmt eher selten, sehr viel häufiger aber ist das Verbleiben von Pflegekindern mit einer Behinderung nach dem 18. Geburtstag in ihren Pflegefamilien. Diese Familien wurden in der Vergangenheit häufig allein gelassen. Gut daß der Gesetzgeber dieses Thema jetzt aufgenommen hat.
Beitrag #M1004
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage zielt auf die weitere Bearbeitung der Pflegefamilien ab. Bisher sind diese pauschal bewilligt worden. Es wurden lediglich Ziele festgelegt. Die Vergütung erfolgte nach §37 SGB XI.
Gibt es einen Unterschied zwischen den minderjährigen Leistungsberechtigten in der Pflegefamilie und den Leistungsberechtigten über 18 Jahre in der Pflegefamilie. Werden jetzt Fachleistungsstunden für diese Hilfe ermittelt?
Vielen Dank im Voraus
Beitrag #1001
Für gehörlose/ hörbehinderte Menschen besteht die Möglichkeit, bei wichtigen Gesprächen Kosten der Gebärdensprachdolmetscher nach § 82 SGB IX erstattet zu bekommen. Haben Sie Erfahrung, bei welchen Gesprächen ("aus besonderem Anlass") der Träger der Eingliederungshilfe diese Kostenübernahme bewilligt, und bei welchen Gespräches er Probleme macht?
Beitrag #1000
Thema Zuverdienst: hier hat es durch das BTHG leider keine Verbesserung gegeben – auch wenn das BMAS fälschlicherweise auf die Möglichkeit der sogenannten anderen Leistungsanbieter verweist. Der deutsche Verein hat mit einer erneuten Stellungnahme auf die Problematik in diesem Bereich hingewiesen. Große Eingliederungshilfe-Träger wie die bayerischen Bezirke und die Landschaftsverbände in NRW haben ihre bereits bestehenden Zuverdienst-Finanzierungen nun auf die soziale Teilhabe im § 113 SGB IX als Rechtsgrundlage gestützt.
Mich würde interessieren, ob es in diesem Bereich Beispiele neuer Projekte, neuer Ansätze, neuer Wege irgendwo in Deutschland gegeben hat und wo man Näheres darüber erfahren könnte.
Beitrag #M1
In meiner Freizeit begleite und unterstütze ich als Sozialarbeiterin regelmäßig eine junge Frau, die in einer Pflegefamilie lebt, ehrenamtlich. Nun habe ich erfahren, dass mit dem BTHG auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie erbracht werden können.
Es gibt auch Vereine, die die "Pflegefamilien" für Erwachsene mit Behinderung nach § 80 SGB IX bzw. § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX aquirieren und betreuen.
Soweit ich weiß gibt es in Niedersachsen bisher keine vergleichbaren Dienste und Angebote.
Da der Aufwand für mich stetig wächst und er im Rahmen des Ehrenamts kaum noch zu bewältigen ist, möchte ich fragen, ob es mir möglich ist, diese Art der Leistungserbringung anzubieten, bzw. welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen und was zu unternehmen ist.
Welche alternativen Modelle wären denkbar (z.B. Persönliches Budget)?