Beteiligen
Fachdiskussion Soziale Teilhabe
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und damit unabhängig von der Wohnform, in der sie leben. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die seit dem 1.1.2020 aus dem SGB IX erbracht werden, sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und ihre selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung stärken. Der räumliche Bezug der Leistungen erstreckt sich auf den eigenen Wohnraum sowie auf den Sozialraum.
Beteiligung beendet –
Sozialraumorientierung Dokument öffnen
Beitrag #M1035
Kann ein Mensch mit ADS/ADHS auch erhöhte Aufwendungen für eine reizreduzierte Wohnung erhalten (z.B. Schalldämmung, reflexionsarme Fenster oder sogar ein freistehendes Wohnmodell ohne Nachbarn)? Wenn die Mehrkosten den Satz von HARZ IV und Grundsicherung übersteigen, würde dann der Reha-Träger den Überhang finanzieren?
Beitrag #M1029
Gelten die Fristen für den überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe?
Gelten die neuen Fristen zur Bearbeitung bzw. Weiterleitung von Anträgen auch für die überörtlichen Kostenträger der Eingliederungshilfe?
Beitrag #M1055
Im § 135 "Begriff des Einkommens" wird Bezug genommen auf die Einkünfte des Vorvorjahres. Viele potentielle Leistungsempfänger haben weder einen Einkommenssteuerbescheid, noch die notwendigen Unterlagen aus dem Vorvorjahr. Hier sehe ich eine erhebliche Hürde in der Leistungsbeantragung. Dazu würde ich gerne eine Experten-Meinung hören.
Beitrag #M1040
Pauschalierung vs. Personenzentrierung
Wie ist eine Pauschalierung bei weiteren besonderen Wohnformen (ehemals ABW z.B. für Menschen mit psych. Erkrankung) mit dem Personalisierungsgrundsatz (Soziale Teilhabeleistungen i.E.) vereinbar?
Beitrag #M1006
Ich habe einige Fragen zu der Teilhabeleistung nach § 80 IX, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie:
Mit der Möglichkeit als erwachsener Mensch mit einer Behinderung von einer Pflegefamilie aufgenommen zu werden, in das Familienleben integriert zu werden gibt es eine neue Leistung, die es vorher m.W. so nicht gegeben hat.
Unklar ist mir jedoch der Unterschied in einer solchen Konstellation zu dem BWF = Betreutes Wohnen in einer (Gast-) Familie, einem Angebot in fast dem ganzen Bundesgebiet www.bwf-info.de .
Im BWF betreut eine Einrichtung der Eingliederungshilfe Gast und Gastfamilie im Verhältnis von monatlich 1:10, nachdem sie vorher interessierte Familie und interessierte Teilhabeberechtigte passend zusammen gebracht hat.
Diese fachliche Unterstützung scheint in den Pflegefamilien nach erreichter Pflegeerlaubnis und einem (möglichen) Angebot der Förderung der Vernetzung der Pflegefamilien untereinander nicht vorgesehen.
Wie soll sich die Betreuung erwachsener Menschen mit Teilhabeeinschränkungen in einer Pflegefamilie gestalten, innerhalb derer sich beide Seiten erst kennenlernen müssen?
Wer bringt diese in Kontakt?
Wer unterstützt fortlaufend?
Ich bin gespannt auch Ihre Antwort!
Beitrag #M1022
Sicherstellung der Sozialen Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Wie wird die Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus der Schnittmenge der Jugend- und der Eingliederungshilfe sichergestellt?
Beitrag #M1048
Unterscheidung Pauschale Geldleistung und Persönliches Budget
Könnten Sie bitte nochmal erklären, wo der Unterschied zwischen einer pauschalen Geldleistung und dem persönlichen Budget liegt? Inwiefern ist es nicht individuell bemessen?
Beitrag #M1024
In der Praxis gibt es bei der Anwendung des § 83 Abs. 4 SGB IX Unsicherheiten bzgl. einer Ungleichbehandlung bzw. Schlechterstellung von Minderjährigen. (nur noch Mehraufwand). Wie wird dies gesehen?
Beitrag #M1027
Eine Frage zum Poolen: entscheidet die/der Betroffene, ob für sie/ihn Poolen anwendbar ist?
Beitrag #M1032
Wie ist im Bereich der Sozialen Teilhabe die Möglichkeit des "Persönliches Budget"§ 29 SGB IX? Gibt es ein Ermessen des Kostenträgers?