Bayern
Im Bayerischen Teilhabegesetz I (BayTHG I) ist die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgesehen, die das zukünftige Bedarfsermittlungsinstrument bestimmen und weiterentwickeln sowie die Anwendung begleiten soll (§§ 99, 99a BayTHG I). Die Arbeitsgruppe ist seit ihrer Konstituierung im März 2018 viermal zusammengekommen. In ihrer dritten Sitzung hatte sie zwei Unterarbeitsgruppen eingesetzt, eine für die Überarbeitung des bisherigen Arztberichtes, eine für die Überarbeitung des Sozialberichtes. Die UAG Arztbericht hat in vier Treffen einen Vorschlag erarbeitet, dem die Arbeitsgruppe im November 2018 im Wesentlichen zugestimmt hat. Die UAG Sozialbericht hat bisher neunmal getagt und soll ihren Vorschlag zum nächsten Treffen der Arbeitsgruppe am 1. Juli 2019 vorlegen.